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Das war schon IMMER so!

Literaturhinweis @, Samstag, 28.01.2017, 19:33 (vor 3420 Tagen) @ EM-Financial
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 28.01.2017, 19:53

Die Einwohnermeldeämter haben schon zu GEZ-Zeiten, seit den Fünfzigerjahren, der GEZ, heute Beitragsservice, die Daten zum Abgleich mit den ordentlich zahlenden/angemeldeten Personen/Haushalten zur Verfügung gestellt, aufgrund gesetzlicher Ermächtigung/Verpflichtung.

Nur war es zu GEZ-Zeiten noch so, daß die Gebührenpflicht an den Besitz eines entsprechenden (betriebsfähigen) Empfangsgerätes gebunden war und zwischen reinem Radio- und erweitertem Fernsehempfang unterschieden wurde.

Daher mußte der selbständige Handelsvertreter, den die GEZ auf jeweils ein Gebiet ansetzte, und der nur über "eingeworbene" Beiträge Provisionen erhielt, ermitteln, ob ein Gerät vorhanden war. Da er keine polizeilichen Durchsuchungsgewalt hatte, konnte er das natürlich nie verifizieren, wer log, zahlte nicht.

Aber ich nehme an, dass der Widerspruch nur dann verfasst werden muss, wenn der GEZ-Beitragsbescheid mir auch sicher und per Einschreiben,

Darüber gibt es Streit, siehe LG Tübingen. Beim Finanzamt und anderen echten Behörden gibt es die Rechtslage, daß bei Aufgabe zur (einfachen Brief-) Post die Sache nach drei Werktagen 'zugegangen' ist (vgl. Landeszustellungsgesetz des jew. Bundeslandes). Die Beweislast liegt dann, je nach Laune der Gerichte, beim Empfänger, daß dem nicht so war (Böller im Briefkasten, explodiert, alles zur Unleserlichkeit geschreddert - obwohl auch das u.U. nicht hilft, aber immerhin zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand berechtigen könnte).

also nachweislich zugestellt wurde.

Gefährliche Logik, wenn dem LG-Tübingen oberinstanzlich und im eigenen Fall (anderer Landgerichtsbezirk, anderes Bundesland) nicht gefolgt würde.

Da ich hier keinen eigenen Briefkasten habe und die Hälfte der Post sowieso verlorengeht, nehme ich an, dass das alles noch keine Probleme macht.

Eben gerade dann (Sorgfaltspflichten, sich für amtliche Post 'empfangsbereit' zu halten!).

Jedenfalls habe ich vor, mich bis zu meinem persönlichen maximalen Druckpunkt zu wehren.

Ja, viele Hunde sind der sechzehn Hasen vielleicht Tod.

Aus vergangenen Postings hier scheint mir die einfachste Lösung zu sein, so lange nichts zu unternehmen, bis man zum Tun - bspw. gerichtlich - aufgefordert wird.

Gerichtlich ist zu spät. Wo steht denn im Forum so ein Blödsinn? Dann ist ja bereits der Gerichtsvollzieher unterwegs und alle verwaltungsrechtlichen Fristen sind vorbei. Null Chance mehr.

Diese Taktik hat mich schon durch so manche brenzlige Lebenssituation geschleust, also bleibe ich jetzt mal dabei.

Das kommt darauf an. Juristenspruch.

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

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    • GEZ: Wie am besten verfahren? - EM-Financial, 28.01.2017, 18:29
      • Bezieht sich nicht speziell auf GEZ, - D-Marker, 28.01.2017, 18:55
      • Das war schon IMMER so! - Literaturhinweis, 28.01.2017, 19:33
    • Ich empfehle ... - Literaturhinweis, 28.01.2017, 19:14

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