Kann mal wohl bejahen
Der eine hatte 16, der andere 21 Ordnungswidrigkeiten auf dem Kerbholz, der Haupttäter war zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr und Unfallflucht vorbestraft. Aber in Deutschland gilt der Führerschein als Menschenrecht.
Dass es sich um zwei Vollpfosten handelt, rechtfertigt aber noch nicht die Anwendung des Mordparagraphen. Fahrlässige Tötung ist keine Ordnungswidrigkeit. Die Ausschöpfung des Strafrahmens (5 Jahre) hätten m.E. gereicht.
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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.
gesamter Thread:
- Der Fall der Kudamm-Raser-Mord -
Michael Krause,
27.02.2017, 19:02
- Einspruch Euer Ehren! Bedingter Vorsatz und Mordmerkmale bei Führen eines Kraftfahrzeuges -
Literaturhinweis,
27.02.2017, 19:59
- Ein bisschen mehr anstrengen bei der Argumentation. -
Michael Krause,
27.02.2017, 20:18
- Ein bisschen mehr anstrengen bei der Argumentation. - RIIEECHTISCH ... -
Literaturhinweis,
27.02.2017, 20:22
- Gegenfrage -
Michael Krause,
27.02.2017, 20:24
- Dann müssen also komplette Vollidioten am Steuer gewesen sein. -
eddie09,
27.02.2017, 21:11
- Kann mal wohl bejahen - Michael Krause, 27.02.2017, 21:21
- Selbsterklärende Gegenantwort - Literaturhinweis, 27.02.2017, 22:38
- Dann müssen also komplette Vollidioten am Steuer gewesen sein. -
eddie09,
27.02.2017, 21:11
- Gegenfrage -
Michael Krause,
27.02.2017, 20:24
- Ein bisschen mehr anstrengen bei der Argumentation. - RIIEECHTISCH ... -
Literaturhinweis,
27.02.2017, 20:22
- Ein bisschen mehr anstrengen bei der Argumentation. -
Michael Krause,
27.02.2017, 20:18
- Meine Meinung - Kaladhor, 28.02.2017, 00:38
- Einspruch Euer Ehren! Bedingter Vorsatz und Mordmerkmale bei Führen eines Kraftfahrzeuges -
Literaturhinweis,
27.02.2017, 19:59
