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Verwaltungsrecht - Überzahlung

Langmut @, Donnerstag, 09.03.2017, 10:07 (vor 3346 Tagen) @ Rybezahl

Hallo in die Runde,

bei meiner Beamtenausbildung vor fast 40 Jahren gab es im Unterricht für Verwaltungsrecht in den ersten Stunden den schönen Fall der Überzahlung für Beamte des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes.

Nur im letzten Fall MUSS der Beamte das erkennen (weil er aufgrund seiner Ausbildung von dieser Überzahlung weiß) und seinen Dienstherrn auf den Fehler aufmerksam machen (Dienst- und Treueverhältnis gegenüber Staat, Land, Kommune).

Zurückzahlen müssen sie alle (es sei denn sie können nachweisen, dass die Knete samt und sonders verbraucht worden ist), aber gegen den Beamten des gehobenen Dienstes kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden.

So war das jedenfalls vor fast 40 Jahren in der grauen Theorie.

In der Praxis lachen die Hühner über so viel Ehrpusseligkeit.

Erlaubt ist, was der Staatsmacht gefällt.

"Wer Jude ist, bestimme ich." (angeblich Joseph Göbbels zugeschrieben, wegen einer Affäre mit einer jungen Schauspielerin mosaischen Bekenntnisses).

Gruß
Langmut

--
Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

"Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen." (Diogenes von Sinope)

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