Hat sich das bestätigt?
Hallo siggi,
"Da Wendt als Hauptkommissar beim Land beschäftigt ist und dort Beamtensold erhält, hätte er sich die Nebentätigkeit genehmigen lassen und auch die Einkünfte daraus angeben müssen. So steht es im Landesbeamtengesetz NRW (Abkürzung LBG NRW, Service für @Meph
" />). Nach WDR-Informationen wurden aber weder die Tätigkeit noch die Bezüge angezeigt oder genehmigt."
eigentlich traue ich ihm nicht zu, dass er so doof ist. Hätte er nicht schon selbst Konsequenzen gezogen, wenn das stimmen würde?
Hat ein Disziplinarverfahren Vorteile gegenüber einem Rücktritt?
Es ist wohl eher das Gegenteil der Fall.
Beste Grüße
mabraton
gesamter Thread:
- Jetzt haben sie den Wendt beim Wickel ! (mL) -
Holger66,
08.03.2017, 12:53
- Er könnte doch ganz einfach eine Kopie der letzten Einkommensteuererklärung veröffentlichen. - SevenSamurai, 08.03.2017, 17:15
- Sinn für Realität? -
Rybezahl,
08.03.2017, 20:30
- Filmtipp zu bestechlichen Flics -
Oblomow,
08.03.2017, 20:45
- Ich vermute noch schlimmeres -
Rybezahl,
08.03.2017, 21:04
- Saublöd von ihm, wenn es stimmt. -
siggi,
09.03.2017, 03:21
- Hauptkommissar? -
aliter,
09.03.2017, 08:47
- Das kann durchaus so sein. - Holger66, 09.03.2017, 09:29
- Hat sich das bestätigt? -
mabraton,
10.03.2017, 17:14
- Sieht so aus. -
siggi,
11.03.2017, 02:34
- Schreiberling ist Jurist? - mabraton, 11.03.2017, 12:12
- Sieht so aus. -
siggi,
11.03.2017, 02:34
- Hauptkommissar? -
aliter,
09.03.2017, 08:47
- Verwaltungsrecht - Überzahlung -
Langmut,
09.03.2017, 10:07
- "Meine Bezüge sind gemessen an meiner Arbeit angemessen." - Oblomow, 09.03.2017, 10:26
- Saublöd von ihm, wenn es stimmt. -
siggi,
09.03.2017, 03:21
- Ich vermute noch schlimmeres -
Rybezahl,
08.03.2017, 21:04
- Filmtipp zu bestechlichen Flics -
Oblomow,
08.03.2017, 20:45
