Statt nur Angst zu schüren wie dieser verlinkte Artikel
und Du mit Deinem Kommentar (wenn auch ungewollt, hoffentlich) ist es sinnvoller, hier etwas genauer zu erklären und ggf eine Lösung anzubieten.
In dem Urteil ging es um ein Gerät, welches den Empfang von Streamingportalen mittels Coachkino und Fernbedienung erlaubte, also so ne Art Reciever, nur eben für Streamingportale.
Damit wurde gewerbsmäßig eine wahrscheinliche Urheberrechtsverletzung mit verkauft und auch bewusst gekauft. Dass da beide Geschäftsparteien in den Fokus der Justiz geraten, ist also nachvollziehbar.
Eine völlig andere Geschichte ist der individuelle Konsum von Streamingangeboten. Aber da in diesem Land alles möglich ist, sollte man immer auf die Nutzung von VPN-Verbindungen hinweisen, eigentlich in jeder Hinsicht ein Muss in einem sozialistischen Überwachungsstaat wie die BRD.
mfg
Dirk
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Der wahre Feind eines Mannes ist Zweifel.
gesamter Thread:
- Alle, die durch (irrtümliches) Drücken eines Links auf Streaming Angebote stoßen, sollten die Rechtslage genau verfolgen. -
ebbes,
29.04.2017, 16:26
- Statt nur Angst zu schüren wie dieser verlinkte Artikel -
Dirk-MV,
29.04.2017, 17:38
- "Die Gefahr ist im Moment gering, dennoch würde ich euch empfehlen, die Gesetzeslage genau zu beobachten", ist nicht Angst schüren! (oT)
-
ebbes,
29.04.2017, 18:09
- Ich bezeichne das als Angst schüren, nenn mir ein besseres Wort. (oT)
-
Dirk-MV,
30.04.2017, 00:17
- Ich bezeichne das als Angst schüren, nenn mir ein besseres Wort. (oT)
- Nein, auch das individuelle Streamen dürfte strafrechtliche Konsequenzen haben! -
Literaturhinweis,
29.04.2017, 18:58
- Lohnt es sich bei dem geringen Streitwert zu klagen, wenn jeder behaupten kann, es waren meine Kinder, die ich aufgeklärt habe? (oT)
-
ebbes,
29.04.2017, 19:44
- Rechtsberatung zur Begehung von Straftaten oder zivilrechtlichen Verstößen? ;-) - Literaturhinweis, 29.04.2017, 20:43
- Natürlich ist in diesem Staat alles möglich -
Dirk-MV,
30.04.2017, 00:27
- Doch kann man das (meist bzw. ungefähr) wissen, wann etwas illegal ist oder nicht! -
Literaturhinweis,
30.04.2017, 10:39
- Nein, man kann es nicht wissen oder erahnen - Dirk-MV, 30.04.2017, 15:43
- Doch kann man das (meist bzw. ungefähr) wissen, wann etwas illegal ist oder nicht! -
Literaturhinweis,
30.04.2017, 10:39
- Lohnt es sich bei dem geringen Streitwert zu klagen, wenn jeder behaupten kann, es waren meine Kinder, die ich aufgeklärt habe? (oT)
- "Die Gefahr ist im Moment gering, dennoch würde ich euch empfehlen, die Gesetzeslage genau zu beobachten", ist nicht Angst schüren! (oT)
- Unterschied Streaming und P2P Netzwerk -
Tob,
29.04.2017, 18:23
- Ich komme nur mit Amazon Prime nicht aus, - Dirk-MV, 30.04.2017, 00:13
- Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt die Konsequenzen anschaulich auf Youtube (nur Link) - ebbes, 29.04.2017, 20:34
- Statt nur Angst zu schüren wie dieser verlinkte Artikel -
Dirk-MV,
29.04.2017, 17:38
