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Nein, auch das individuelle Streamen dürfte strafrechtliche Konsequenzen haben!

Literaturhinweis @, Samstag, 29.04.2017, 18:58 (vor 3279 Tagen) @ Dirk-MV

In dem Urteil ging es um ein Gerät, welches den Empfang von Streamingportalen mittels Coachkino und Fernbedienung erlaubte, also so ne Art Reciever, nur eben für Streamingportale.

Richtig zwar ...

Damit wurde gewerbsmäßig eine wahrscheinliche Urheberrechtsverletzung mit verkauft und auch bewusst gekauft.

... aber: damit wurde die individuelle Urheberrechtsverletzung 'mit verkauft'!

Dass da beide Geschäftsparteien in den Fokus der Justiz geraten, ist also nachvollziehbar.

Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen, wie schon am Tag vor dem Urteil in MMNews zu lesen war:

"Deswegen hilft hier bis jetzt § 44a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG): Die Norm bestimmt, dass vorübergehende Vervielfältigungen, die nur flüchtig bzw. begleitend sowie wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens sind und keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben, zulässig sind. Allerdings nur dann, wenn deren alleiniger Zweck es ist, eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes zu ermöglichen."

Es handelt sich aber eindeutig auch beim individuellen Anklicken eines Streaming-Inhaltes um Straftaten:

"Im Kern gehen die Richter davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen. Davon dürfte allerdings immer auszugehen sein, wenn aktuelle Kinofilme, die nicht legal abrufbar sind, im Internet im Wege des Streamings verfügbar gemacht werden."

Im übrigen kann man auch gewärtigen, evtl. als Hehler belangt zu werden, wenn man "unglaublich billige" sonstige Angebote im Internet (oder in einem Ladengeschäft) 'kauft'. Wer "Office-Vollversionen" blindlings 'kauft', muß auch hier mit zivilrechtlichen (Ersatz des entgangenen Gewinns, Abmahnung) wie strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

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  • Alle, die durch (irrtümliches) Drücken eines Links auf Streaming Angebote stoßen, sollten die Rechtslage genau verfolgen. - ebbes, 29.04.2017, 16:26 [*]
    • Statt nur Angst zu schüren wie dieser verlinkte Artikel - Dirk-MV, 29.04.2017, 17:38
      • "Die Gefahr ist im Moment gering, dennoch würde ich euch empfehlen, die Gesetzeslage genau zu beobachten", ist nicht Angst schüren! (oT) [ [ kein Text ] ] - ebbes, 29.04.2017, 18:09
        • Ich bezeichne das als Angst schüren, nenn mir ein besseres Wort. (oT) [ [ kein Text ] ] - Dirk-MV, 30.04.2017, 00:17
      • Nein, auch das individuelle Streamen dürfte strafrechtliche Konsequenzen haben! - Literaturhinweis, 29.04.2017, 18:58
        • Lohnt es sich bei dem geringen Streitwert zu klagen, wenn jeder behaupten kann, es waren meine Kinder, die ich aufgeklärt habe? (oT) [ [ kein Text ] ] - ebbes, 29.04.2017, 19:44
          • Rechtsberatung zur Begehung von Straftaten oder zivilrechtlichen Verstößen? ;-) - Literaturhinweis, 29.04.2017, 20:43
        • Natürlich ist in diesem Staat alles möglich - Dirk-MV, 30.04.2017, 00:27
          • Doch kann man das (meist bzw. ungefähr) wissen, wann etwas illegal ist oder nicht! - Literaturhinweis, 30.04.2017, 10:39
            • Nein, man kann es nicht wissen oder erahnen - Dirk-MV, 30.04.2017, 15:43
    • Unterschied Streaming und P2P Netzwerk - Tob, 29.04.2017, 18:23
      • Ich komme nur mit Amazon Prime nicht aus, - Dirk-MV, 30.04.2017, 00:13
    • Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt die Konsequenzen anschaulich auf Youtube (nur Link) - ebbes, 29.04.2017, 20:34

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