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Könnte und sollte man nicht einmal eine umfassende Verfassungsklage einreichen - Nein, unzulässig

Literaturhinweis @, Dienstag, 16.05.2017, 18:52 (vor 3257 Tagen) @ Leserzuschrift
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 16.05.2017, 19:12

Könnte und sollte man nicht einmal eine umfassende Verfassungsklage einreichen ...

Nein, wogegen denn? Man braucht einen konkreten Verwaltungsakt/Bescheid, um dann den gesamten Instanzenweg zu durchlaufen und dann, an dessen Ende, kann man Verfassungsbeschwerde erheben.

Ausnahme: Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz, das jeden betrifft. Dies sind Sonderfälle, wie evtl. der Haushaltsbeitrag nach dem Rundfunkstaatsvertrag, der jeden, außer Obdachlose, betrifft und das in Arbeit befindliche Netzwerkzersetzungsgesetz, das auch im Prinzip jeden betreffen wird.

Abgesehen davon, daß ich weder Herrn Kruses noch Herrn Mausfelds Thesen teile, ist die Sache nur mit Wahlen durchzusetzen, von denen das Volk aber auch nichts wissen will.

Warum immer

a) die Last anderen aufbürden wollen:

(kostet nur Arbeit, aber kein Geld)

und

b) dann auch noch das untauglichste Instrument heraussuchen?

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

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