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Hä? Innenminister "verbietet" linksunten.indymedia.org?

Andudu @, Freitag, 25.08.2017, 10:55 (vor 3142 Tagen)

http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/linksunten-indymedia-innenministerium-verb...

Nach dem ersten Jubelreflex: Grübelfalten.

Seit wann kann ein Innenministerium irgendwelche Webseiten "verbieten"? Drehen die vollkommen durch? Oder hat da ein technikfremder Journalist bei epochtimes was falsch verstanden?

Wie soll das funktionieren?:

1) legislativ:

Bräuchte man, meinen Laienvorstellungen zufolge, ein Gesetz um etwas zu verbieten, was bisher nicht verboten war (etwa eine Internetseite mit einem bestimmten Namen). Das würde aber ohnehin keinen Sinn machen, da die sich dann einfach umbenennt. Davon abgesehen kann das Innenministerium auch nicht einfach Gesetze erlassen, oder?

2) juristisch:

Bräuchte man, meinen Laienvorstellungen zufolge, einen Richter um etwas als illegal einzustufen (etwa den Aufruf zu Gewalt auf einer Webseite).

3) exekutiv:

Davor bräuchte man Ermittlungsarbeit von der Polizei. Dabei wäre es dienlich, wenn man wüsste, WER die Seite WO hostet. Zumindest das WER ist wohl nicht bekannt, das WO dürfte irgendwo im Ausland sein, die sind ja nicht blöde (zumindest nicht sooo blöde).


Ich schätze daher die Aussagen von deMisere als reine Wahlkampfaussagen ein, während hintenrum die Finanzierung der linken SA, über Fördertöpfe der Mainstreamparteien, weitergeht und während man ihnen rechtsfreie Räume (Conne Island, Rigaer Straße usw.) einräumt.

Oder gibt es mittlerweile amtliche Maßnahmen, die einfach so zu einer Sperrung führen können, etwa indem die Provider verpflichtet werden, per Deep Packet Inspection etc. alles wegzuwerfen, was von indymedia kommt? Wohl kaum. Wäre vermutlich auch leicht zu umgehen.

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  • Hä? Innenminister "verbietet" linksunten.indymedia.org? - Andudu, 25.08.2017, 10:55 [*]
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