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Nur ein Gefecht verloren, aber nicht die Schlacht

prinz_eisenherz, Mittwoch, 09.01.2008, 10:24 (vor 6588 Tagen) @ marocki4

Hallo marocki4,
hast du dir die Urteilsbegründung des LG München mal genau durchgelesen?

Ich kann nur jeden warnen der jetzt, ohne die Begründung der Richter anzuschauen, sich munter und fröhlich wieder einer Tauschbörse hingibt, denn das die Bereitstellung von Dateien zum Upload legal ist, das steht in dem Urteil keineswegs.

Und jeder Teilnehmer an einer Tauschbörse ist zwangsweise am Download aber auch am Upload beteiligt. Die Abmahnschreiben die ich im Kollegenkreis gelesen habe, viele, die bezogen sich in der Tat, bei ihrer Begründung, ausschließlich nur auf die Bereitstellung von Dateien zum Upload in einer Tauschbörse. Es ist schon erheiternd dort zu lesen, wie exakt wann, was und wie viel der Abgemahnte zum Upload bereitgestellt hat.

## Gegenangriff des Abgemahnten
Der Abgemahnte schritt nun selbst vor Gericht und klagte gegen den Abmahner wegen abwegig falscher Begründung des Abmahnschreibens und der Forderung nach einer nicht weiter erläuterten Pauschalzahlung. Die Richter gaben der Klage weitgehend statt und lehnten einen Anspruch auf Schadensersatz, Wertersatz oder Ersatz von Anwaltskosten ab. ##

Was für ein schwacher Trost im Einzelfall. Bei zukünftigen Abmahnungen werden die beauftragten Rechtsanwälte garantiert ihre Abmahnbegründungen so formulieren, das ein solches Schlupfloch geschlossen wird, wenn sie nicht, mit der bärenstarken Medienindustrie im Rücken, in die Berufung gehen.

bis denne
eisenherz

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  • OT: Abmahner verlieren in neuem LimeWire-Urteil - erneute Schlappe der Musikindustrie (Thema "Tauschbörse") - marocki4, 09.01.2008, 08:54 [*]
    • Nur ein Gefecht verloren, aber nicht die Schlacht - prinz_eisenherz, 09.01.2008, 10:24
      • das könnte zum "Dreißigjährigen Digitalkrieg" mutieren... - marocki4, 10.01.2008, 00:46

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