Aber, aber - wer spricht den hier von Vorsatz ?
Der müsste ersteinmal nachgewiesen werden. Wenn ein Objekt nach einem Brand, ausgelöst durch xyz, zerstört und beim Löschen durchgewässert wird, kann durchaus ein durch einen Versicherer zu regulierender ersatzpflichtiger Schaden vorliegen.
Ein Schelm, wer dabei Böses denkt ![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)
gesamter Thread:
- Hat jemand ARD geguckt? (Immokredit-Heuschrecken) -
YooBee,
16.01.2008, 16:30
- Ja, habe ich gesehen -
Shakur,
16.01.2008, 16:40
- Trugschluss... -
Bambus,
16.01.2008, 17:03
- Trugschluss... - YooBee, 16.01.2008, 17:06
- Wo anfangen, wo aufhören bei diesem Thema .... -
Max Risk,
16.01.2008, 17:04
- Vorsätzliche Zerstörung ist nicht versicherbar (außer evtl. in London gegen teuer Geld) (oT) -
Shakur,
16.01.2008, 17:10
- Aber, aber - wer spricht den hier von Vorsatz ? - Max Risk, 16.01.2008, 22:05
- Vorsätzliche Zerstörung ist nicht versicherbar (außer evtl. in London gegen teuer Geld) (oT) -
Shakur,
16.01.2008, 17:10
- Trugschluss... -
Bambus,
16.01.2008, 17:03
- Hudson Advisors Germany - Mitmacher, 17.01.2008, 01:55
- Ja, habe ich gesehen -
Shakur,
16.01.2008, 16:40
