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Vertragstreue als Funktion der Gebührenhöhe

kosh, Mittwoch, 23.01.2008, 02:22 (vor 6576 Tagen) @ Albrecht

Hallo

[color=#996600]> Gegen Gebühr ist man also bereit die Kunden nicht mehr in den Ruin zu stürzen... [/color]

Selbst auf die Gefahr hin, faktisch (noch) daneben zu liegen - die Tücken der Klauseln sind tief und ich befasse mich kaum mit dem Thema - entsteht bei mir der Eindruck, dass eine Bank erstmals öffentlich bekannt gibt, dass sie gegen eine "kleine" Gebühr bereit ist, einen von ihr mitunterschriebenen Vertrag ihrerseits einzuhalten. Wer auf diese Gebühr verzichtet, darf bei Gelegenheit mit Vertragsbruch rechnen.

Bei uns heisst der Gesetzestext "Obligationenrecht", der solche Dinge regelt. Besagte Bank gibt mit dieser Übergangslösung zu, dass man sich durchaus ein Vertragsrecht ausserhalb gesetzlicher Verpflichtungen vorstellen kann, zunächst gegen eine "kleine" Gebühr, wobei man sich ausrechnen kann, dass mit höheren Gebühren rein theoretisch ein stärkerer Wille der Bank erworben werden kann, sich an den Vertrag zu halten.

Ich vermute, dass meine Darstellung einer juristischen Betrachtung vorderhand (noch) nicht standhält. Ich erkenne in den Vorgang eine schleichende Privatisierung des Gesetzes, dessen Wert als Funktion der entrichteten Gebühren dargestellt werden kann und somit die Rechtssicherheit untergräbt. Gewisse Staaten dieser Erde nennt man deshalb auch Bananenrepubliken, weil man Recht auf dem freien Markt kaufen kann.

Grüsse
kosh

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