Eintragung von Teilen der Sicherungsabrede
Hi Tassie Devil,
soweit ich das noch in Erinnerung habe, ist es möglich markante Bedingungen aus dem Sicherungsvertrag in der Grundschuldbewilligungsurkunde aufzunehmen.
Damit wäre es den Banken (und dem Eigentümer) möglich auch bei unbeabsichtigten Abtretungen der Grundschuld an Dritte, den Eigentümer des belasteten Grundstücks im Grundbuch abzusichern.
Grundsätzlich bin ich aber bei Ihnen, bezüglich des Ansinnens der Coba. Ob die das Grundbuchrechtlich absichern, wage ich auch zu bezweifeln. Die wollen das bestimmt nur Schuldrechtlich zusichern.
Obwohl es meiner Meinung (aber unsicher!!) auch möglich sein kann nachträglich markante Teile des Sicherungsvertrages einzutragen, wenn es Zweifelsfrei ist, das die Grundschuld als Sicherungsinstrument für einen Kredit eingetragen ist.
Dazu müsste man mal einen Rechtspfleger des Grundbuchamtes befragen.
Ansonsten freuen sich bestimmt auch die Rechtsanwälte über die Panikmache in den Medien. Da winken neue lukrative (hoher Streitwert) Mandante!!!
Beste Grüße
Bambus
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- Eigenheim-Kredite künftig gegen Gebühren mit Verkaufsschutz -
Albrecht,
22.01.2008, 11:44
- Toller Versuch -
lonzo,
22.01.2008, 12:36
- Smilies - lonzo - Elli, 22.01.2008, 13:14
- Eigenheim-Kredite künftig gegen Gebühren mit Verkaufsschutz -
Tassie Devil,
22.01.2008, 23:35
- Eintragung von Teilen der Sicherungsabrede - Bambus, 23.01.2008, 03:03
- Vertragstreue als Funktion der Gebührenhöhe - kosh, 23.01.2008, 02:22
- Toller Versuch -
lonzo,
22.01.2008, 12:36
