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Verbotene Beihilfen?

dottore @, Dienstag, 29.01.2008, 05:36 (vor 6577 Tagen) @ Hyperion

Hi Hyperion,

Wie während eines Treffens der Eigentümer in Düsseldorf bekannt wurde,
würde das Land NRW im Gegenzug die Risikoabschirmung der problematischen
Wertpapiere der Landesbank garantieren.

Was so schön als "Garantie" verkauft wird, ist de facto eine Beihilfe. Die ist lt. EG-Vertrag (87 ff.) aus Wettbewerbsgründen verboten - es sei denn es lägen "außergewöhnliche Umstände" vor. Die kann ich bei der WestLB leider nicht entdecken, schließlich ist das Institut nicht ausgebomt worden.

Vorgesehen sei die Gründung
einer Zweckgesellschaft, in die strukturierte Finanzprodukte im Volumen von
mindestens 20 Mrd. Euro ausgelagert werden sollen.

Die Gründung einer solchen Zweckgesellschaft dient nicht dazu, diese überhaupt erst zu starten. Es handelt sich um bereits getätigte Geschäfte, die nur "umfirmiert" werden.

Für Verluste von
bis zu zwei Mrd. Euro würden die bereits gemachten Kapitalzusagen der
Eigentümer herangezogen, für darüber hinausgehende Forderungsausfälle und
die Bereitstellung von Liquiditätslinien würde das Land eine Bürgschaft
übernehmen.

Dazu ist anzumerken, dass von "Beihilfen" Unternehmen "in Schwierigkeiten" ausdrücklich ausgenommen sind. Außerdem muss die Angelegenheit der EU vorgelegt werden (Notifizierung), die dann entscheidet. Bei der SachsenLB ist die Prüfung bereits im Gange. Ergebnis: offen.

„Die Sparkassen hätten nichts dagegen, ganz rauszugehen. Eine
Minderheitsposition bringt schließlich überhaupt keine Vorteile für die
Sparkassen“, hieß es im Umkreis der Verhandlungen. Das Land NRW, das 38
Prozent an der WestLB besitzt, wollte dagegen die öffentlich-rechtlichen
Institute nicht ganz aus der Verantwortung entlassen.

Schön. Dann müssen sie den Schaden mittragen.

Die große Zweckgesellschaft soll alle Papiere – wahrscheinlich auch die
der WestLB-Vehikel Harrier und Kestrel – möglichst bis zur Endfälligkeit
halten, um „fire sales“ – also Notverkäufe zu schlechten Preisen –
zu verhindern. „Die gut 20 Mrd. Euro werden nicht alle ausfallen, sondern
nur ein Teil davon“, sagte ein Insider. Mit den bisher bereitgestellten
zwei Mrd. Euro werde man aber sicherlich auch nicht hinkommen.

Auch gut. Allerdings gibt es für Beihilfen sog. "De Minimis"-Regeln, die erheblich unterhalb dieser Summen liegen. Für Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten fallen sie von vorneherein aus.

Gruß!

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      • Mögliche Lösung? - fridolin, 29.01.2008, 09:16
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    • Verbotene Beihilfen? - dottore, 29.01.2008, 05:36

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