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Ordnungsgemäße Buchführung

Zandow, Freitag, 08.02.2008, 11:59 (vor 6564 Tagen) @ prinz_eisenherz

Hi Prinz,

Nun kommt es für einige der Betrogenen noch dicker: Sie sollen
auch noch Steuern auf Scheingewinne zahlen. Die Frage ist nur: Von welchem
Geld?

Yuppp!
Phoenix ist da nicht ein Einzelfall. Während die Anlagebetrüger die Knete längst in trockenen Tüchern haben und sich nach Absitzen einer Haftstrafe eines sorgenfreien Lebens erfreuen können, zahlen die betrogenen Anleger auch noch Steuern auf Luftbuchungen.

Doch:
Grundlage jeder Besteuerung ist eine ordnungsgemäße Buchführung !!! Und nicht die fingierten Ausweise der Scheingewinne !

Anleger sollten sich also vom fordenden Finanzamt die Buchführung des Finanzunternehmens vorlegen und sich daraus die Steuerforderung herleiten lassen.


Rät der inbuchführungfernstudierende Zandow

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  • Für die mit IQ 130 und höher. Was sind 25% von 0 Euro? Hilfe = 0,00 Euro ist falsch :)) Optionshändler Phoenix - prinz_eisenherz, 08.02.2008, 01:01 [*]
    • einfach zurück schießen, meinetwegen auch nach 5.45 Uhr - nereus, 08.02.2008, 01:36
      • Ein IQ von 130, was ist das schon? Wenn man zwei starke Arme hat.:)) - prinz_eisenherz, 08.02.2008, 02:37
      • Man sollte Sie bluten lassen - wobei, das haben Sie ja schon ... - LenzHannover, 08.02.2008, 03:17
      • Korrupt, korrupter, am BRDDRtesten - Tassie Devil, 09.02.2008, 02:35
        • Das ganz Steuer-System ist oberkrank... es muß eine Flatrate her! - DerBerliner, 09.02.2008, 06:11
    • Ordnungsgemäße Buchführung - Zandow, 08.02.2008, 11:59

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