Dt Steuerrecht
Diese Gefahr besteht grundsätzlich und überall, so daß nur eine Verlegung
des Wohnsitzes und damit eine Beendigung der bundesdeutschen Steuerpflicht
eine gute Lösung darstellt.
Ich habe meine Auslandslösung von Beginn an so konstruiert, daß ich offen
auftrat, entsprechend gab es auch keine derartigen Sorgen. Voraussetzung
dafür war der Wegzug aus der BRD.
Solange weiterhin inländische Einkunftsquellen bestehen (z.B. Haus in D) besteht eine beschränkte Steuerpflicht in D (wenn Wohnsitz / gew Aufenthalt im Ausland).
Das deutsche Steuerrecht gilt erst dann nicht mehr, wenn weder inl. Einkunftsquellen vorliegen noch ein inl. Wohnsitz / gew Aufenthalt in D besteht.
gesamter Thread:
- warum ein schwarzes Auslandskonto keine Lösung ist -
Baldur der Ketzer,
11.02.2008, 02:28
- Dt Steuerrecht -
Land der Alten,
11.02.2008, 03:07
- inländische Besteuerungsobjekte - Baldur der Ketzer, 11.02.2008, 03:34
- Dt Steuerrecht -
Land der Alten,
11.02.2008, 03:07
