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Alternative: "Kostenerstattungsprinzip" bei der GKV?

HW71 @, Mittwoch, 27.02.2008, 13:47 (vor 6546 Tagen) @ Bambus

Guten Abend zusammen,

mit Interesse habe ich die bisherigen Beiträge gelesen - allerdings hat mir bisher folgende Alternative gefehlt (oder ich habe sie überlesen?): in der GKV bleiben und für einzelne Bereiche das Kostenerstattungsprinzip wählen (wie bei der PKV) anstatt des Sachleistungsprinzips.

Seit 1.4.2007 ist es jedem in der GKV Versicherten möglich zwischen folgenden Bereichen zu wählen, in denen er das Kostenerstattungsprinzip anwenden möchte:

- ärztlichen Versorgung
- zahnärztlichen Versorgung
- stationären Bereich
- veranlasste Leistungen

Für die gewählten Bereiche darf die Versichertenkarte der GKV nicht mehr benutzt werden - bei den betreffenden Ärzten muss man sich nun für ein Jahr als Privatpatient behandeln lassen, d.h. Rechnung direkt aus eigener Tasche bezahlen und diese dann später bei der GKV einreichen.

Erstattet wird von der GKV dann allerdings nur der übliche Kassensatz - während der behandelnde Arzt aber nach der für Privatpatienten gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) abrechnen darf (die Sätze liegen teilweise deutlich über den "normalen" Kassensätzen für GKV-Versicherte).

Nachteil der ganzen Sache: auf der Differenz zwischen Kassensatz und GoÄ-Satz bleibt man dann sitzen - es sei denn, man hat eine entsprechende Zusatzversicherung, die diese Kosten auffängt.
Außerdem ist man - wie oben schon angedeutet - bei der Wahl der Bereiche für 1 Jahr gebunden, d.h. wenn man z.B. für die zahnärztliche Versorgung das Kostenerstattungsprinzip gewählt hat, muss man dieses für 1 Jahr nutzen und kann nicht zwischendrin wieder auf das Sachleistungsprinzip zurückswitchen.

Außerdem ist es nicht möglich, während einer schon angefangenen Behandlung zum Kostenerstattungsverfahren zu switchen, d.h. die Wahl der Kostenerstattung muss VOR Beginn einer Behandlung getroffen werden.

Nähere Infos dazu:
Kostenerstattung bei wikipedia.de

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