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zum Großschadentarif / Leserzuschrift

Chef. @, Mittwoch, 15.10.2008, 11:46 (vor 6451 Tagen) @ synergetiker

E-Mail:
---------


Zum oben angesprochenen Großschadentarif:

Die ab 1.4.2007 abgeschlossenen Verträge mit mehr als 5.000 Euro Selbstbehalt sind nicht gesetzeskonform, sprich sie werden nicht anerkannt und genügen nicht der Krankenversicherungspflicht. Also Obacht!
Weiter:
Das neue Gesetz ist kompliziert und tückisch, denn es kann den finanziellen Ruin bedeuten.

Bei im Jahr 2007 Nicht-Krankenversicherten unterscheidet man 3 Gruppen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V).

Zur ersten Gruppe gehören diejenigen, die früher in der GKV versichert waren (ob das 30 Jahre her ist, ist dabei ohne Belang) und (vielleicht als Selbständiger) dann ihre Versicherung gekündigt haben und nicht mehr versichert waren. Mithin die größte Gruppe

Diese zur ersten Gruppe Gehörenden sind seit dem 1. April 2007 versicherungspflichtig. Insofern sie keine Versicherung abgeschlossen haben, sind sie ohne Anmeldung automatisch Mitglied einer GKK §186, Abs. 11 SGBV. Aber ohne Anspruch auf Absicherung! Unabhängig davon, ob Leistungen erbracht oder Mitgliedschaft beantragt wurde. Beiträge sind rückwirkend bis zu 4 Jahren zu zahlen § 45 SGB I. Rückwirkend zu zahlende Beiträge werden inkl. Säumniszuschlägen bis zum Höchstsatz (Satz liegt im Ermessen der KV) eingeklagt und vollstreckt. Wer keine Pflege- oder Krankenversicherung abgeschlossen hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeld bis zu 1000 Euro rechnen. Bei Nichtzahlung der rückwirkend zu zahlenden Beiträge ist mit restriktiven Maßnahmen zu rechnen.

Wichtig!
Am 23.07.2007 wurde eine Verordnung beschlossen, nämlich die Nachweispflicht des Kunden bei Übertritt von der GKV in die PKV. Heißt, wenn jemand aus Gruppe 1 (und jeder aus Gruppe 1 ist ja zum heutigen Zeitpunkt bereits versichert) nach diesem Datum einen Vertrag mit der PKV abschließt, musste er vorher die GKV kündigen. Die Kündigung bei der GKV wird aber, unabhängig von der Kündigungsfrist, erst wirksam, wenn der mit der PKV abgeschlossene Vertrag der GKV vorgelegt wird. Ansonsten laufen 2 Verträge parallel. Bedenkt man weiter, dass der Basistarif der PKV mitunter eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren hat, und geht man davon aus, dass die GKV eine Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten hat, befindet man sich in einer ruinösen Zwickmühle.

Zusammenfassung: Jeder aus Gruppe 1, der bis heute noch keinen Vertrag abgeschlossen hat oder der nach dem 23.07.2007 einen Vertrag mit der PKV geschlossen hat, muss m. E. Beiträge für die GKV im vierstelligen Bereich nachzahlen. Über die Einheitssteuernummer, die TIN können alle die, die sich nicht an das Gesetz halten, leichthin recherchiert werden.


Quelle:
- § 186 SGBV Abs. 11: Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

„(11) Die Mitgliedschaft der nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Versicherungspflichtigen beginnt mit dem ersten Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Inland.“
- § 5 Abs. 13: Versicherungspflicht
„13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und

a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder

b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.“


Zur zweiten Gruppe gehören diejenigen, die in der PKV versichert waren und diese dann kündigten.

Dürfen sich ab dem 01.07.07 im modifizierten Standardtarif versichern, dieser wird zum 01.01.09 automatisch in den neuen Basistarif umgewandelt. Bei verspätetem Beitritt zur PKV (also ab Januar) ist ein Prämienzuschlag zu entrichten.
Bei der PKV wird kein Bußgeld fällig. Aber bei Aufsuchen eines Arztes ab 1. April 2007 schuldet der Nichtversicherte der PKV die nicht gezahlten Beiträge.

Zur dritten Gruppe gehören die, die noch nie KV-versichert gewesen sind.

Ob sie zur GKV oder zur PKV gehören, hängt von der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ab.

Aussnahme:
54-Jährige, die nach längerem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren und nicht innerhalb von 2 Monaten in Lohn und Brot stehen, unterliegen nicht der KV-Plicht.

Zum Nachdenken:

„Die Gesundheitsbranche ist der größte Wirtschaftszweig in Deutschland – und eine der innovativsten Branchen überhaupt.“
http://www.bmg.bund.de/cln_110/sid_258FC5DF1968A04A67A9D5D54C5C53CB/DE/Gesundheit/Gesun...

Die Sicht eines Arztes zur Gesundheitsreform:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=2965

Eine Vision aus der Zukunft:
http://www.zukunfts-denken.de/

Nachtrag:
Auch ein arbeitsloser 24 Jähriger, der noch bei Mama und Papa wohnt, darf Beiträge für nie in Anspruch genommene Leistungen zurückzahlen. Und während er zahlt oder auch nicht, darf er keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Ich habe den Text gekürzt. Der gesamte Text ist unter diesem Link zu finden: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=137484

„Hallo,ich habe ein problem ...kurz nachdem ich meinen Zivildienst beendet hatte(war im November 2006),rief ich bei meiner zuständigen Krankenkasse an,um mich zu erkundigen, wie ich mich nun weiter versichern könnte.
… Sie sagten…dass ,wenn ich versichert sein möchte,ich mich freiwillig versichern müsste(ca.130 Euro monatlich). Ich versicherte mich nicht.
… So nun kommt der Hammer.Am 24.12.2007 kam ein Brief von der Krankenkasse,dass seit dem 1.04.2007 das neue Gesetz vorsieht, dass jeder Mensch Versicherungsplichtig sei in Deutschland und die Krankenkasse eine Beitragsrückerstattung fordert(ca. 1042 Euro).
Ich rief bei der Krankenkasse an um mich zu erkundigen,warum man mich nicht darauf hingewiesen hatte, dass ich um die freiwillige Versicherung sowieso nicht drumherum gekommen wäre.Man sagte mir das ich mich selbst um Gesetzesänderungen kümmern müsste..
…Ich habe Krankenkasse angerufen und ihnen erzählt das ich finanziell nicht in der Lage wäre es zu Bezahlen,da ich wenn ich es könnte ja längst versichert wär.Es wurde mir eine Ratenzahlung angeboten a 50 Euro im Monat.Selbst dass ist mir im Moment einfach zu hoch,da ich ja keine Einkünfte beziehe.
Jetzt droht mir ein Leistungsausschlussund eine Klage.“


Obiges wurde von mir nach bestem Gewissen recherchiert, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Unrichtigkeiten bitte ich um Korrektur.

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