OT: Frage wegen Rechtsanspruch auf Gratifikation (Weihnachtsgeld) nach einer Kündigung
Hallo,
es geht um den Rechtsanspruch auf Gratifikation (Weihnachtsgeld) aus dem alten Arbeitsverhältnis nach einer selbst ausgesprochenen Kündigung zu Ende Mai diesen Jahres. Der frühere Arbeitgeber hat mit dem Novembergehalt ein volles Monatsgehalt ausbezahlt, jedoch nicht an den (auch nicht zeitanteilig), der gekündigt hat.
Natürlich wurden dazu schon Nachforschungen im Internet angestellt, aber keine eindeutigen Antworten und häufig Widersprüchliches gefunden. Bevor ein vielleicht nicht vorhandener Anspruch gestellt wird oder der Gang zu einem Anwalt erfolgt, stelle ich die Frage dem Forum. Vielleicht weiß das ja jemand hier oder ist sogar selbst Anwalt und kann einen Tip geben.
Im alten Arbeitsvertrag steht dazu unter dem betreffenden Paragraph folgende Formulierung:
Der Mitarbeiter erhält für seine Tätigkeit
1
ein monatliches zu zahlendes Bruttogehalt in Höhe von ........ Euro.
2
eine Gratifikation in Höhe eines Monatsgehalts, zahlbar im November des laufenden Jahrs. Besteht das Arbeitsverhältnis nicht während des ganzen Jahres, wird die Gratifikation zeitanteilig (pro rata temporis) ausbezahlt. Die Gratifikation zahlt der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis; sie kann vom Unternehmensergebnis abhängig auch nur anteilig oder nicht ausbezahlt werden.
Zu ergänzen wäre noch, dass es keinen übergeordneten Tarifvertrag o.ä. gibt. Auch die „betriebliche Übung“ zieht wohl nicht, da in der Vergangenheit unregelmäßig gezahlt wurde und dann auch immer unter Vorbehalt.
Vielen Dank schon Mal für sachdienliche Antworten
Palstek
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Palstek,
09.12.2007, 08:06
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carpediem,
09.12.2007, 08:30
- OT: Frage wegen Rechtsanspruch auf Gratifikation (Weihnachtsgeld) nach einer Kündigung - Palstek, 09.12.2007, 14:17
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carpediem,
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