OT: Frage wegen Rechtsanspruch auf Gratifikation (Weihnachtsgeld) nach einer Kündigung
1.dürfte Verjährung greifen - 6 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses
nach neuer Regel vorher 2 Monate - irgendwann soll Rechtssicherheit für
beide Seiten eintreten.
Hallo Carpediem,
danke für die Antworten. Das mit der Verjährung ist interessant. Wir waren von 3 Jahren nach § 195 BGB ausgegangen.
Aber das vergaß ich zu erwähnen: Schon Mitte Mai wurde der Anspruch in einem Schreiben an den Arbeitgeber erhoben. Ist diese 6-Monats-Frist damit aufgehoben? Besteht dann der Anspruch auf Zahlung?
Gruß
Palstek
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Palstek,
09.12.2007, 08:06
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carpediem,
09.12.2007, 08:30
- OT: Frage wegen Rechtsanspruch auf Gratifikation (Weihnachtsgeld) nach einer Kündigung - Palstek, 09.12.2007, 14:17
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carpediem,
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