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@Albert, also Herr Prof. Schachtschneider sieht daß so.

Wanja, Freitag, 14.03.2008, 05:50 (vor 6535 Tagen) @ Albert

> Findest Du das nicht merkwürdig, das jetzt auch den Franzosen die
[quote]Volksbefragung einfach gestrichen wurde? Und den Holländern. Wie bekommt
man das rhetorisch hin, noch von Demokratie zu sprechen dabei?
[/quote]

---------------------------------------------------------------------
Nach einem halben Jahrhundert europäischer Integration hat Deutschland
gänzlich andere politische Strukturen, als sie das Grundgesetz verfasst hat.
Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein
Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die
Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern
unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch
kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit
eingebüßt haben. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, welche die
Integration in die Europäische Union nach dessen Artikel 23 Absatz 1
respektieren muss, sind entwertet.

In einer solchen Union darf Deutschland nach seiner Verfassung nicht
Mitglied sein.

Demokratie ist die politische Form der allgemeinen Freiheit. Die Gesetze
müssen der Wille aller Bürger sein. Wenn sie nicht das Volk unmittelbar
durch Abstimmungen beschließt, müssen sie im Parlament (eingebettet in den
öffentlichen Diskurs) beraten und beschlossen werden. Die meisten
Rechtssätze, die in Deutschland gelten, sind aber von den exekutiven Organen
der Union als Richtlinien und Verordnungen beschlossen worden, insbesondere
im Wirtschaftsrecht. Das Europäische Parlament hat nur begrenzten Einfluss
auf diese Rechtsetzung, vor allem aber ist es kein wirkliches Parlament, das
die demokratische Legitimation auch nur stärken könnte. Das Stimmgewicht
seiner Wähler weicht krass voneinander ab. Die Rechtsetzung der Union kann
nicht von den nationalen Parlamenten verantwortet werden, um dem
demokratischen Prinzip zu genügen; denn deren Abgeordnete können die
Unionspolitik schlechterdings nicht voraussehen. Das demokratische Defizit
der Rechtsetzung der Union ist nicht behebbar.
Das einstmalige Mord-Kommissaren-System der UNION (SU) setzte im gekaperten
Rußland das Abartige, Häßliche, Mörderische - und vor allem die
Christenverfolgung durch. Bei den damaligen Sowjet-Kommissaren handelte es
sich zum allergrößten Teil leider um Juden. Kaganowitsch ging als größter
einzelner Massenmörder in die Menschheitsgeschichte ein. In der
Kommissaren-Union des ehemaligen Rußlands färbten sich die Ströme rot vom
Blut der Millionen ermordeten Russen. Als dann nach dem 2. Weltkrieg der
jüdische "Philantrop" Paul Lévy die Staatschefs Adenauer und de Gaulle von
der Idee eines vereinten Europas, heute EU, überzeugt hatte, setzte er
gleichsam durch, daß das neue System auf ein Kommissaren-Fundament gestellt
werde. Die SU und ihre Kommissare sind Vergangenheit. Heue gibt es etwas
schönes, die EU und ihre Kommissare. Paul Lévy, dem Erfinder der neuen
Kommissaren-Union verdanken wir die wunderbare Tatsache, daß auf der
Europa-Fahne von Anfang an 12 Sterne prangten, obwohl nur sechs Staaten die
Europäische Gemeinschaft gründeten. Heute gibt es 27 EU-Mitgliedsländer,
doch die Flagge zeigt immer noch 12 Sterne: "Die Zwölfzahl der Sterne ist
ein Hinweis auf die zwölf Stämme Israels und somit auf das auserwählte Volk
Gottes," so erklärt DIE WELT (26.9.1998, S. 12) die 12-Sternenflagge der
Kommissaren-EU.

Die Union hat, wie alle zentralistischen Bürokratien, ihre Befugnisse auf
alle wirtschaftlich wichtigen Bereiche ausgedehnt, vielfach entgegen dem
Text der Verträge. Das ist vor allem das Werk der Kommission und des
Europäischen Gerichtshofs, welche die Verträge nicht etwa eng, wie es das
Subsidiaritätsprinzip gebietet, handhaben, sondern denkbar weit, oft ohne
Rücksicht auf den Wortlaut, aber im Interesse der Integration.
Verschiedentlich haben die Mitgliedsstaaten, die "Herren der Verträge",
Texte nachgereicht, um den "gemeinschaftlichen Besitzstand" zu festigen.

Die Judikatur der unmittelbaren Anwendbarkeit der Grund- oder
Marktfreiheiten hat die an sich völkerrechtlichen Pflichten der
Mitgliedsstaaten zu subjektiven Rechten der Unternehmen gewandelt,
gewissermaßen zu Grundrechten. Das hat die Gemeinschaft der Sache schon nach
1963 zum Staat gemacht, ein Staat freilich ohne legitimierendes Staatsvolk.

Die Mitgliedsstaaten haben sich gegen diesen Umsturz nicht gewehrt, auch
nicht deren Gerichte. Seither ist der mächtigste politische Akteur der
Europäische Gerichtshof.

Sein Leitbegriff ist das Gemeinschaftsinteresse. Die Mitgliedsstaaten können
ihre Interessen nur behaupten, wenn der Gerichtshof diese als zwingend
anerkennt. Das tut er fast nie. Diese Judikatur hat die weitreichende
Deregulierung erzwungen, auch der Daseinsvorsorge (Energie usw.). Der
Wettbewerb soll Effizienz und Wohlstand steigern, wird aber von der
Kommission ohne rechtsstaatsgemäßen Maßstab, meist im Kapitalinteresse
administriert. Marktmächtige Oligopole sollen weltweit wettbewerbsfähig
sein. Das Sozialprinzip hat keine Entfaltungschance mehr. Die Gerechtigkeit
soll ausgerechnet der Markt herstellen - ohne soziale Ordnung ein globales
Ausbeutungsszenario.

Das Herkunftslandprinzip, vom Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt,
ist ein wesentlicher Hebel der Entdemokratisierung und Entmachtung der
Völker. Die Gesetze aller Mitgliedsstaaten entfalten in allen
Mitgliedsstaaten Geltung und Wirkung, im Lebensmittelrecht, im Arbeitsrecht,
im Gesellschaftsrecht usw. Die Völker können ihre Politik nicht mehr
durchsetzen, vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten anpassen, um die
Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Die Handhabung der Niederlassungsfreiheit
etwa macht es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung auszuweichen.

Der Gerichtshof hat die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft
dekretiert, Abkommen mit dritten Staaten über den Handel mit Waren und
Dienstleistungen zu schließen. Nach dem Vertrag sollte die Gemeinschaft
lediglich "einheitliche Grundsätze" der "gemeinsamen Handelspolitik"
gestalten. Die Folgen sind verheerend. Handelspolitik kann nicht allein dem
Freihandel oder allein der Protektion verpflichtet sein. Sie muss der Lage
einer Volkswirtschaft gerecht werden.

Die Zuständigkeitspolitik der Union macht die Völker gegenüber der
Globalisierung wehrlos. Hinzu kommt die grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit,
welche seit 1994 gilt. Sie ermöglicht im Verbund mit den Verträgen der
Welthandelsordnung den rücksichtslosen Standortwechsel der Unternehmen in
Billiglohnregionen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen und des
erwirtschafteten Kapitals, das woanders investiert wird.

Die wettbewerbsverzerrende Währungsunion nimmt zudem den Euroländern die
Hoheit über die Auf- oder Abwertung ihres Geldes, durch welche sie sich
leistungsgerecht am Binnen- und am Weltmarkt behaupten könnten. Im Übrigen
leistet Deutschland erheblichen finanziellen Transfer in die
Euroinflationsländer, denen wiederum durch die notwendig undifferenzierte
Währungspolitik der Europäischen Zentralbank die Wettbewerbsfähigkeit
verloren geht.

Die Gewaltenteilung, welche gegen die übermäßige Machtentfaltung der
Exekutive gerichtet ist, ist im Unionsstaat nicht verfasst, wenngleich der
Vielheit der Mitgliedsstaaten gewisse machthemmende Wirkungen nicht
abgesprochen werden können. Die eigentliche Macht haben außer den Staats-
und Regierungschefs die Kommission und der Gerichtshof, beide ohne
demokratische Legitimation. Im Gerichtshof judizieren Richter, von denen
allenfalls einer eine mehr als schmale Legitimation aus seinem Land hat.
Diese mächtigen und hoch bezahlten Richter werden ausgerechnet im
Einvernehmen der Regierungen ernannt, auch nur für sechs Jahre, aber mit der
Möglichkeit der Wiederernennung. Das schafft keine Unabhängigkeit. Einen
größeren Tort [Kränkung, Unbill] kann man dem Rechtsstaat kaum antun, zumal
diese Richter alle rechtlichen Grundsatzfragen für etwa 500 Millionen
Menschen entscheiden. Der Grundrechteschutz leidet schwere Not, seitdem die
Gemeinschaftsordnung unser Leben weitestgehend bestimmt. Seit seinem
Bestehen hat der Gerichtshof, der, gedrängt vom Bundesverfassungsgericht,
die Grundrechteverantwortung an sich gezogen hat, nicht ein einziges Mal
einen Rechtssatz der Gemeinschaft als grundrechtswidrig erkannt.

Der Verfassungsvertrag, der in Frankreich und in den Niederlanden
gescheitert ist, den die Bundeskanzlerin als Ratspräsidentin aber wieder
beleben will, hat den Wechsel der Union von der völkerrechtlichen
Organisation, dem Staatenverbund, zum Bundesstaat mit fast allen
existenziellen Staatsbefugnissen auch textlich vollzogen. Er benutzt die
Sprache des Staatsrechts, nicht mehr die des Völkerrechts. Freilich wird die
demokratische Legitimation, die nur ein existenzieller Staat, nämlich ein
Staatsvolk, einer solchen Staatsgewalt geben könnte, nicht gestärkt, weil es
das Volk "Europas" nicht gibt. Ohne Referenden aller beteiligten Völker kann
ein europäisches Volk nicht entstehen. Diese Referenden aber fürchtet die
"Elite" der Parteipolitiker, welche die Union führt, mehr denn je. Der
Vertrag hat die Kompetenzen der Union noch über die geltenden
Generalklauseln hinaus ausgeweitet. Die Staats- und Regierungschefs können
gar im vereinfachten Änderungsverfahren durch Europäischen Beschluss die
Verfassung der "internen Politikbereiche" ganz oder zum Teil ändern, ohne
dass der Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssten. Betroffen wären die
gesamte Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik, aber auch der "Raum der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Das ist der Versuch eines neuen
Ermächtigungsgesetzes. Dass der Vertrag "in Kriegszeiten oder bei
unmittelbarer Kriegsgefahr", aber auch, um "einen Aufruhr oder einen
Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen", die Todesstrafe wieder ermöglicht,
ist kaum bekannt. Sonst hätten unsere Abgeordneten sicher nicht mit
Begeisterung zugestimmt.

Wer das Recht verteidigen will, muss aus der Union ausscheiden.

Das gäbe die Chance, durch neue Vereinbarungen eine Rechtsgemeinschaft zu
begründen, ein europäisches Europa.

Der Autor ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität
Nürnberg-Erlangen
Quelle:
Die Welt, 27.3.2007, Seite 9 Essay
Von Karl Albrecht Schachtschneider

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  • michaelwinkler: Haben Zutaten für faschistischen Staat - Albert, 13.03.2008, 13:32 [*]
    • wo er recht hat, hat er recht. Wer hat den den Obimbo geschaffen? (oT) - Alwinnier, 13.03.2008, 14:29
      • Brzeziński - Amanito, 14.03.2008, 03:36
    • Statistik??? - Holmes, 13.03.2008, 14:34
      • Hier könnte es brenzlig werden .. - trailmaker, 13.03.2008, 15:35
        • Behauptungen - Jochen, 13.03.2008, 23:46
          • Wenn du von Lüge sprichst, mußt du die Behauptung widerlegen können. - Mephistopheles, 14.03.2008, 00:50
            • Unterstellung besser? - Jochen, 14.03.2008, 01:08
              • Wie gut daß es den Jochen gibt - Der Husky, 14.03.2008, 01:25
                • wauwau - Jochen, 14.03.2008, 02:11
                  • @ Jochen - harryinfo, 14.03.2008, 04:11
                • Belege zur Ausländerkriminalität :p - Melethron, 14.03.2008, 05:36
                  • Danke für den Link! (oT) [ [ kein Text ] ] - Holmes, 14.03.2008, 05:41
            • Hehe, schon mal was von Russells Teapot gehört? - Melethron, 14.03.2008, 05:12
        • Es muss ja wohl eine geben, denn... - Holmes, 14.03.2008, 02:27
      • @ Albert bleiben die Belege/Statistik? (oT) [ [ kein Text ] ] - harryinfo, 14.03.2008, 01:33
        • @harryinfo wegen Belegen - Albert, 14.03.2008, 03:12
          • @Albert, also Herr Prof. Schachtschneider sieht daß so. - Wanja, 14.03.2008, 05:50
      • Statistiken - Amanito, 14.03.2008, 03:27
        • Unwahrscheinlich ist nicht gleich Absichtlich - Holmes, 14.03.2008, 05:51
          • nicht wirklich - Amanito, 14.03.2008, 10:23
            • @Amanito: Statistik - Holmes, 15.03.2008, 00:44

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