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Verbot von Leerverkäufen in Deutschland ... (mT)

Geschenkeonkel, Samstag, 20.09.2008, 15:39 (vor 6285 Tagen)

Nachdem ich nun vergeblich versucht habe, genauere Informationen über das Leerverkaufsverbot in Deutschland in Erfahrung zu bringen, möchte ich hier mal nachfragen:

1. betrifft das Gesetz, wie in den USA, nur die naked shorts, die nicht getätigt werden dürfen, oder gibt es ein generelles Verbot, auch für Leihegeschäften?

Die BaFin schreibt dazu:

Short-Positionen entstehen dann, wenn der Verkäufer der Aktien zum Zeitpunkt der Transaktion

- nicht Eigentümer entsprechender Aktien ist oder

- zum Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktion keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung von Aktien gleicher Gattung hat oder keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren Anspruch hat, der zur Übereignung von Aktien gleicher Gattung führt.

Quelle: http://www.bafin.de/cln_116/nn_722758/SharedDocs/Aufsichtsrecht/DE/Verfuegungen/vf__080...

2. was bedeutet dies für bereits bestehende Leihegeschäfte? Sind nur die Neugeschäfte unzulässig?

3. bedeutet diese Regelung, daß ich sogar intraday keine shorts mehr eingehen darf, selbst bei Arbitrage, wenn ich einen tieferen Frankfurt-Kurs mit einem höheren Xetra-Kurs bedienen möchte und zuerst die Aktien auf Xetra schicke, obwohl ich evtl. einige Sekunden später wieder in Frankfurt eindecke?

4. darf ich weiterhin am Terminmarkt weit im Geld liegende Calls naked short sein? Dies entspräche schließlich gleich einem Leerverkauf am Kassamarkt.


Zum Szenario:

Da für Volkswagen bereits einen Tag früher keine Leihe mehr möglich war, kann man diese Aktie teilweise als Vorläufer für die anderen betrachten. Also sollte man die genau beobachten. Meine Erwartung wäre die, daß sich die Shorties gegenseitig aus dem Markt drängen und glattstellen müssen. Die Umsätze werden wahrscheinlich immens sein. Die fundamentalen Daten haben sich dadurch jedoch nicht geändert. Die Liquiditätsverknappung besteht weiterhin. Demnach dürften die betroffenen Aktien nach dem Short-Squeeze unter geringeren Umsätzen tief fallen, da kein Leerverkäufer mehr seine Positionen eindecken muß und die Bewertungen der Firmen oft viel zu hoch sind. Jene dürften dann die Todeskandidaten sein, aber die extrem steigende Prämie sollte auch ein Long-Put Engagement uninteressant gestalten. Der Schuß könnte also seitens der Aufsichtbehörden nach hinten losgehen. Das verhängte Short-Verbot darf natürlich nicht mehr aufgehoben werden, denn jeder weiß, was dann erst recht passieren würde.

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  • Verbot von Leerverkäufen in Deutschland ... (mT) - Geschenkeonkel, 20.09.2008, 15:39 [*]
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