Das sehe ich ein bisschen anders.
Andere auslaendische Politiker durften doch ebenfalls in Deutschland
Wahlkampf machen.
Das war meiner Meinung nach falsch.
Und bei Dingen die falsch sind, hat man kein Recht darauf, ebenfalls Falsches zu tun.
Stell dir vor, ein Bankräuber beruft sich darauf, dass auch andere bereits Banken ausgeraubt haben. Ein (normaler) Richter lacht ihn doch aus!
Den Auftritt von Obama damals hätte man meiner Meinung nach verhindern müssen.
--
It’s a big club, and you ain’t in it.
gesamter Thread:
- Erdogan hat diesmal recht -
CalBaer,
05.03.2017, 19:44
- Das sehe ich ein bisschen anders. -
SevenSamurai,
05.03.2017, 19:50
- Auf welcher juristischen Grundlage? -
CalBaer,
05.03.2017, 20:03
- §35 BStG, copyright bei @Meph ;-) -
siggi,
05.03.2017, 20:32
- Hier handelt es sich aber um einen anderen §§ - Mephistopheles, 06.03.2017, 08:30
- §35 BStG, copyright bei @Meph ;-) -
siggi,
05.03.2017, 20:32
- Auf welcher juristischen Grundlage? -
CalBaer,
05.03.2017, 20:03
- Das sehe ich ein bisschen anders. -
SevenSamurai,
05.03.2017, 19:50
