Hier handelt es sich aber um einen anderen §§
Sorry, für den kleinen Spass, aber das passte so schön.
Bin ansonsten (diesmal
" />)ganz deiner Meinung.
Nämlich um den §§, der es österreichischen Staatsbürgern verbietet, in der Bundesrepublik Wahlkampf zu machen. Der § war wohl eigentlich für Österreicher gedacht und wurde nur allgemein formuliert. Es hat sich beim letzten Präsidentenwahlkampf auch kein österreichischer Kandidat getraut, in der BRD eine Rede zu halten und Siggi hat auch keinen dazu aufgefordert.
Erdogan wurde offenbar nur ein unschuldiges Opfer dieser Bestimmung der "wehrhaften Demokratie" und "wir müssen aus der Geschichte lernen".
Gruß Mephistopheles
--
„Wenn sich die Welt selbst zerstört, dann fängt es so an: Die Menschen werden zuerst treulos gegen die Heimat, treulos gegen die Vorfahren, treulos gegen das Vaterland. Sie werden dann treulos gegen die guten Sitten, gegen den Nächsten, gegen Frauen
gesamter Thread:
- Erdogan hat diesmal recht -
CalBaer,
05.03.2017, 19:44
- Das sehe ich ein bisschen anders. -
SevenSamurai,
05.03.2017, 19:50
- Auf welcher juristischen Grundlage? -
CalBaer,
05.03.2017, 20:03
- §35 BStG, copyright bei @Meph ;-) -
siggi,
05.03.2017, 20:32
- Hier handelt es sich aber um einen anderen §§ - Mephistopheles, 06.03.2017, 08:30
- §35 BStG, copyright bei @Meph ;-) -
siggi,
05.03.2017, 20:32
- Auf welcher juristischen Grundlage? -
CalBaer,
05.03.2017, 20:03
- Das sehe ich ein bisschen anders. -
SevenSamurai,
05.03.2017, 19:50
" />)ganz deiner Meinung. 