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Grundbuch

Rotti @, Pampa, Freitag, 24.03.2017, 20:44 (vor 3329 Tagen) @ Leserzuschrift

Hallo,

Servus Oliver!

da für mich in der nächsten Zeit ein Immobilienkauf ansteht, mache ich
mir aktuell gerade so meine Gedanken darüber, wie ich am besten dafür
sorge, dass es auch meine bleibt (unabhängig jetzt mal von der Definition
des Begriffs Eigentum). Es wird wohl ein älterer (Rest-)Hof werden, also
neben dem eigentlichen Haus auch Nebengebäude und ein etwas größeres
Grundstück. Bezahlt wird aus dem Sparstrumpf, daher ist das Grundbuch
"frei zugänglich".

Beim Kauf wirst Du ins Grundbuch eingetragen. Damit bist Du bereits bestens abgesichert. Schau nach, ob noch irgendwelche Rechte eingetragen sind, die du mit kaufst (Wegerechte, Leibgeding etc. ). Ansonsten sehe ich keine Gefahr. Wenn Du also nicht selbst eine Grundschuld eintragen lässt (Kredit bei der Bank), so wird Dir nichts mehr passieren. Ausnahme ist ein "höheres" Interesse, z.B. Ein anstehendes Straßenbauprojekt, Abbaugebiet etc. Da kannst Du eventuell enteignet werden. Dafür wirst Du dann aber entschädigt.

Für eine spätere Eigentumsübertragung an Kinder empfiehlt sich die Übergabe zu Lebzeiten, mit Leibgeding für Dich. Das Leibgeding ist eine erstrangig eingetragene Grundschuld auf das gesamte "Sacherl". Hier ist die Vertragsgestaltung ziemlich frei.
Darum Augen auf beim Kauf, ob solch ein Leibgeding noch drauf ist........... [[zwinker]]


Generell bin ich in solcherlei Dingen nicht wirklich bewandert, ich bin
bisher lediglich über Wohn- und Wohnungsrecht gestolpert, brauche ich
beides? Eigentlich schließt doch das Wohnungsrecht jede Form von
Fremdnutzung aus, oder?

Gibt es noch weitere Möglichkeiten, auch im Hinblick auf Nebengebäude
und das Grundstück als solches, die Besitz- bzw. Nutzungsverhältnisse auf
Lebenszeit in Stein zu meißeln?

Wäre für jegliche Tipps und Hinweise dankbar und wünsche ein schönes
Wochenende.

Zur Beratung empfiehlt sich ein guter Notar, oder einschlägig erfahrener Anwalt. Hier ein paar hundert Euro ausgegeben ist gut investiertes Geld.

Oliver Homberg

M.f.G.
Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

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    • Eigentümergrundschuld als Briefgrundschuld. - Durran, 25.03.2017, 22:04
      • Genau das ist falsch, darum schrieb ich "Solche Fragen sind in einem öffentlichen Laienforum nicht unbedingt gut aufgehoben"! - Literaturhinweis, 25.03.2017, 22:20

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