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Solche Fragen sind in einem öffentlichen Laienforum nicht unbedingt gut aufgehoben - aus verschiedenen Gründen

Literaturhinweis @, Freitag, 24.03.2017, 22:17 (vor 3327 Tagen) @ Leserzuschrift
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 24.03.2017, 22:21

A) Die individuelle Rechtsberatung ist nur bestimmten eng umschriebenen Berufsgruppen gestattet - in diesem Falle im wesentlichen nur Rechtsanwälten und Notaren.

B) Warum stellen Sie Ihre Frage nicht auf einschlägigen Seiten wie etwa Frag-einen-Anwalt?

C) Um nur einen kleinen Einblick in die Materie zu geben, einfach mal hier reinschauen. Wenn Ihnen dann als bekennendem Nicht-Juristen noch 'alles klar' ist, könnten Sie wagen, sich das Sachgebiet auch selbständig zu erarbeiten:

I) Für lesewillige Laien

- Dingliche Nutzungsrechte: Nießbrauch - Dienstbarkeiten - Wohnungsrechte

- Nießbrauch- und Wohnrechtsverträge richtig abschließen

- Nießbrauch: Gestaltungschancen nutzen

Etwas weiter gefaßt:

- Immobilien steueroptimiert verschenken & vererben: Erbfolge durch Testament regeln & Steuern sparen mit Freibeträgen & Schenkungen von Häusern & Eigentumswohnungen

oder
- Nießbrauch als brauchbares Instrument zur Alterssicherung

II) Für Juristen:

- Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrecht

- Nießbrauch an Rechten

Etwas weiter gefaßt:

- Vermögensnachfolge: Gestaltung nach Zivil- und Steuerrecht

III) Daß das die Fachwelt schon lange beschäftigt und es kaum etwas gibt, das völlig unpfändbar ist, kann man hieraus erahnen:

- Welche Gegenstände sind unpfändbar? (von 1956)

- Der grundrechtskonforme Pfändungsschutz für den Verlobungsring

Zu den bisher gegeben Ratschlägen:

Grundstück entwerten:
Trage eine üppige Briefgrundschuld ein, damit ist das Grundstück "entwertet". Es gehört dir und der Wert des Grundstücks demjenigen, der den Brief hat.

Nein, die wird im Zweifel aufgeboten, wenn sie als Eigentümergrundschuld keinem Dritten zusteht. Und verheimlichen kann man sie auch nicht, da man das bei der eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß angeben muß, andernfalls man sonst Wohnrecht hinter schwedischen Gardinen genießt.

Beim Kauf wirst Du ins Grundbuch eingetragen. Damit bist Du bereits bestens abgesichert.

Das genügte Ihrem Sicherheitsbedürfnis ja offenbar nicht, sonst hätten Sie nicht gefragt.

Übergabe zu Lebzeiten, mit Leibgeding für Dich.

Auch hier wieder: diese Wohn- oder Nießbrauchrechte bedürfen einer eingehenden professionellen Rechtsberatung, in der auch die ganzen evl. Bedenken und Sorgen auf den Tisch müssen (was ebenfalls in einem öffentlichen Forum nicht geht). Paradebeispiel: mit der Gattin zum Notar gelaufen, Testament gemacht, uneheliches Kind verschwiegen, teures Klopapier produziert ...

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

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    • Solche Fragen sind in einem öffentlichen Laienforum nicht unbedingt gut aufgehoben - aus verschiedenen Gründen - Literaturhinweis, 24.03.2017, 22:17
    • Eigentümergrundschuld als Briefgrundschuld. - Durran, 25.03.2017, 22:04
      • Genau das ist falsch, darum schrieb ich "Solche Fragen sind in einem öffentlichen Laienforum nicht unbedingt gut aufgehoben"! - Literaturhinweis, 25.03.2017, 22:20

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