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Genau das ist falsch, darum schrieb ich "Solche Fragen sind in einem öffentlichen Laienforum nicht unbedingt gut aufgehoben"!

Literaturhinweis @, Samstag, 25.03.2017, 22:20 (vor 3326 Tagen) @ Durran

Solche Fragen sind in einem öffentlichen Laienforum nicht unbedingt gut aufgehoben

Eine Eigentümergrundschuld als Briefgrundschuld ist gut geeignet das Grundbuch relativ sicher zu machen. Im ersten Rang auf eignen Namen.

Falsch, fälscher, am falschesten! Es macht das Grundbuch nur ... teurer.

Dann kann man damit arbeiten und diese bspw. dem Bruder als Sicherheit für 1000€ Kredit überlassen. Und solange man diese nicht bezahlt hat bleibt der Grundschuldbrief in sicherer Hand.

Nein, der Gläubiger kann Auskunft verlangen, in welcher Höhe diese noch valutiert, zur Not, wenn alle sich stur stellen, die 1.000 Euro bezahlen, die Grundschuld löschen lassen und dann mit der Zwangsvollstreckung weiter machen.

Nachrangige Gläubiger könnten nun zwar die Zwangsvollstreckung betreiben, wenn die Eigentümergrundschuld allerdings hoch genug ist, also den Immobilienwert abdeckt, besteht kein Gefahr.

Sorry, man soll das wirklich den Exbärden überlassen.

Lieber ein Grundstückseigentümer, der weiß, daß er ein Risiko hat, als jemanden, der dann in falsche Sicherheit gewiegt, Haus und Hof verliert!!!

Wenn, muß man also eine echte, genügend groß bemessene Schuld konstruieren, dann aber liefert man sich diesem Gläubiger auch mit Haut und Haar aus.

Ich kannte einen Handwerksmeister, der hat im Bewußtsein der Risiken seines Betriebs alles gleich der Lebensgefährtin überschrieben.

Als der Tag nahte, legte er guten Gewissens die eidesstattliche Versicherung ab mit dem Ergebnis, daß seine 'Lebensgefährtin' plötzlich mit einem andern auf und davon ging. Wegen der eidesstattlichen Versicherung konnte er ja nun nicht mal mehr mit Scheingeschäft und ungerechtfertigter Bereicherung argumentieren.

Das letzte, was ich von ihm hörte, war, daß die Staatsanwaltschaft ihm in Untersuchungshaft vorwarf, er habe sich an ihr mit einer Paketbombe rächen wollen. Das sind die ferneren Folgen solcher "Ratschläge" ...

Ich rate dringend, solche Materien den ausgebildeten Juristen anzuvertrauen. Das ist schon kompliziert genug!

--
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    • Solche Fragen sind in einem öffentlichen Laienforum nicht unbedingt gut aufgehoben - aus verschiedenen Gründen - Literaturhinweis, 24.03.2017, 22:17
    • Eigentümergrundschuld als Briefgrundschuld. - Durran, 25.03.2017, 22:04
      • Genau das ist falsch, darum schrieb ich "Solche Fragen sind in einem öffentlichen Laienforum nicht unbedingt gut aufgehoben"! - Literaturhinweis, 25.03.2017, 22:20

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