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Rechtsänderung - ohne davor/dahinter - Wer mit sich mit dem Recht auseinandersetzt, muss sich mit Rechtsquellen auseinander setzen.

Literaturhinweis @, Montag, 17.04.2017, 16:55 (vor 3291 Tagen) @ FOX-NEWS

@azur01: "Wer mit sich mit dem Recht auseinandersetzt, muss sich mit Rechtsquellen auseinandersetzen."

Derer gibt es viele, nicht nur positives (von lt. ponere) gesetztes Recht, sondern auch die (meist nur höchstrichterliche, im angelsächsischen Recht aber jeder Hierarchieebene) Rechtsprechung, sodann das Gewohnheitsrecht, das Naturrecht und die Rechtsanwendung von Behörden.

Wenn man feinsinnig sein will, auch noch die durch mehrfach ähnliche Ermessensentscheidungen entstehende Selbstbindung der Verwaltung, die letztlich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits, andererseits u.U. aus dem Vetrauensgrundsatz fließt.

Daher, nochmal: ich meinte eine Rechtsänderung, so steht's da auch wörtlich von Anfang an. Kein Rechtsprechung(sänderung), keine Gesetzesänderung/-neuerlaß.

@azur02: "Jedes Volk ist in seiner kulturellen Entwicklung einem dreistufigen Prozess unterworfen. Zunächst leben junge Völker das Gewohnheitsrecht direkt, ohne Notwendigkeit juristischer Bearbeitung. Mit steigender Kultur kommt es bei Völkern in der mittleren Phase im Zuge der zunehmenden Komplexität der Lebensverhältnisse zu einer Arbeitsteilung. Das immer noch im Volk gelebte Gewohnheitsrecht wird jetzt von Juristen technisch und logisch fortgebildet. Dabei sollen diese sich nur an den historischen Rechtsquellen und am existierenden Volksgeist orientieren. In der dritten Phase, bei absteigender Kultur, geht die Äquivalenz von im Volksgeist existierendem Recht und von juristisch erzeugten Recht verloren. Das Recht der Juristen verselbstständigt sich und die notwendige Kenntnis der Quellen sowie die Techniken zu deren Studium gehen verloren."

@azur03: "Wenn etwas von der Möglichkeit der Einschränkung steht, dann ist es in Rechtsprechung und Rechtsliteratur zu lesen, bzw. aus anderen Rechtsquellen vergleichend abzulesen, wie das geschieht, damit es auf zulässige Weise geschieht (sonst ist es eben rechtlich gesehen unzulässig passiert)."

Nicht jeder im Internet kann damit umgehen, i.d.R. braucht's halt juristische Kenntnisse.

Also, uff, nochmal: Wenn derjenige (Staat letztlich), der über das Recht und seine Anwendung gebietet, sich rechtlich anders verhält, als noch zuvor, dann ist das eine Rechtsänderung.

Ob es auch ein Rechtsbruch ist, das festzustellen ist einerseits Sache der Gerichte, evtl. auch eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, aber solange die Praxis weiterhin von einer vorherigen abweicht, ist es nun mal ein geändertes Recht.

Kein Mensch, speziell Unternehmer, der nicht mit dem Klammernsack gepudert ist, verhält sich doch, bei z.B. Steuer- oder Investitionsentscheidungen anders, als er aus der gängigen Rechtspraxis als "geltendes Recht" ablesen kann und erwarten wird?!

Drum ist ja Rechtssicherheit so wichtig - oder man muß sicher sein können, daß Bestechung auch das gewünschte Ergebnis erbringt.

--
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              • Nicht ausweichen! Nein - RECHTS-Änderungen setzen KEINE Gesetzes(text)änderungen voraus, ich redete von RECHTSänderung - Literaturhinweis, 17.04.2017, 14:21
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                  • Rechtsänderung - ohne davor/dahinter - Wer mit sich mit dem Recht auseinandersetzt, muss sich mit Rechtsquellen auseinander setzen. - Literaturhinweis, 17.04.2017, 16:55
        • Der Hinweis zu Österreich ist nicht haltbar. - Prikopa, 16.04.2017, 16:52
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