Die Kostenübernahme muß v o r Behandlungsbeginn beantragt werden.
Ansonsten ist der Beitragszahler ausschließlich dem guten Willen der Kranken Kasse ausgeliefert. Abhängig von der Art der KK und der Region, in der der Beitragszahler (jetzt: Kostenfall
) der KK lebt, kann es auch nützlich sein, einen guten Draht zu den öffentlichen Medien zu pflegen
.
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Beste Grüße
GRIBA
gesamter Thread:
- [OT] Kostenübernahme für Off-Label-Anwendung eines Medikaments durch die GKV -
FOX-NEWS,
07.06.2017, 17:01
- Die Kostenübernahme muß v o r Behandlungsbeginn beantragt werden. -
Griba,
07.06.2017, 19:04
- Nur beantragt oder beantragt und genehmigt? -
FOX-NEWS,
07.06.2017, 20:10
- Kann Dir die GKV nicht selber verbindlich den richtigen Weg nennen? (oT)
-
Vatapitta,
07.06.2017, 20:35
- Problem vermutlich gelöst - FOX-NEWS, 07.06.2017, 22:34
- Kann Dir die GKV nicht selber verbindlich den richtigen Weg nennen? (oT)
- Nur beantragt oder beantragt und genehmigt? -
FOX-NEWS,
07.06.2017, 20:10
- Kostenrückerstattung bei Off Label Use bei seltenen Krankheiten -
Diego2,
07.06.2017, 21:05
- Danke für die Antwort - FOX-NEWS, 07.06.2017, 22:31
- Die Kostenübernahme muß v o r Behandlungsbeginn beantragt werden. -
Griba,
07.06.2017, 19:04
