Danke für die Antwort
Dei Kostenrückerstattung sollte der behandelnde Arzt vor Beginn der
Behandlung einholen und eine entsprechende Begründung (Verweis auf diese
Sachlage, falls gegeben) hinzufügen und ggf. auch mit wissenschaftlicher
Literatur (auch Einzelfallberichte) beifügen.
Deine Antwort hat den Zug aufs richtige Gleis gesetzt. In unserem Fall sollte folgende Option greifen:
Bei Eilbedürftigkeit
Der behandelnde Arzt kann in bestimmten Situationen gehalten sein, ein Arzneimittel im Off-Label-Use unverzüglich einzusetzen, etwa in Fällen von aus der Klinik entlassenen Patienten mit schweren Erkrankungen und dem Erfordernis umgehender Behandlungsfortsetzung. Ist er gehalten ein Kassenrezept unverzüglich auszustellen, sollte er nach einer Empfehlung der KV Baden-Württemberg bei der Krankenkasse einen schriftlichen Antrag auf Begutachtung stellen und auf die Eilbedürftigkeit hin-weisen. Einige Krankenkassen haben sich bereit erklärt, bei Beachtung der Hinweise und einer konkreten und sauber dokumentierten Indikationsstellung Erstverordnungen auf Kassenrezept zu ihren Lasten zu akzeptieren und keine Prüfanträge aufgrund des Off-Label-Use zu stellen. Dies sind insbesondere die AOK Baden-Württemberg, die BARMER GEK, die KKH Allianz oder die IKK Baden-Württemberg und Hessen.
Grüße
--
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gesamter Thread:
- [OT] Kostenübernahme für Off-Label-Anwendung eines Medikaments durch die GKV -
FOX-NEWS,
07.06.2017, 17:01
- Die Kostenübernahme muß v o r Behandlungsbeginn beantragt werden. -
Griba,
07.06.2017, 19:04
- Nur beantragt oder beantragt und genehmigt? -
FOX-NEWS,
07.06.2017, 20:10
- Kann Dir die GKV nicht selber verbindlich den richtigen Weg nennen? (oT)
-
Vatapitta,
07.06.2017, 20:35
- Problem vermutlich gelöst - FOX-NEWS, 07.06.2017, 22:34
- Kann Dir die GKV nicht selber verbindlich den richtigen Weg nennen? (oT)
- Nur beantragt oder beantragt und genehmigt? -
FOX-NEWS,
07.06.2017, 20:10
- Kostenrückerstattung bei Off Label Use bei seltenen Krankheiten -
Diego2,
07.06.2017, 21:05
- Danke für die Antwort - FOX-NEWS, 07.06.2017, 22:31
- Die Kostenübernahme muß v o r Behandlungsbeginn beantragt werden. -
Griba,
07.06.2017, 19:04
