Nur beantragt oder beantragt und genehmigt?
Ansonsten ist der Beitragszahler ausschließlich dem guten Willen der
Kranken Kasse ausgeliefert.
Folgendes möchte ich noch hinzufügen: Die Behandlung wurde erfolgreich stationär begonnen (Kostendeckung per GKV Fallpauschale + stationäre Zusatzversicherung) und soll jetzt ambulant fortgeführt werden. Da dabei gewisse Behandlungszyklen einzuhalten sind, ist es schon von Bedeutung, ob der Antrag reicht und ob sich die GKV aufgrund von Formfehlern erfolgreich freihalten kann.
Grüße
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gesamter Thread:
- [OT] Kostenübernahme für Off-Label-Anwendung eines Medikaments durch die GKV -
FOX-NEWS,
07.06.2017, 17:01
- Die Kostenübernahme muß v o r Behandlungsbeginn beantragt werden. -
Griba,
07.06.2017, 19:04
- Nur beantragt oder beantragt und genehmigt? -
FOX-NEWS,
07.06.2017, 20:10
- Kann Dir die GKV nicht selber verbindlich den richtigen Weg nennen? (oT)
-
Vatapitta,
07.06.2017, 20:35
- Problem vermutlich gelöst - FOX-NEWS, 07.06.2017, 22:34
- Kann Dir die GKV nicht selber verbindlich den richtigen Weg nennen? (oT)
- Nur beantragt oder beantragt und genehmigt? -
FOX-NEWS,
07.06.2017, 20:10
- Kostenrückerstattung bei Off Label Use bei seltenen Krankheiten -
Diego2,
07.06.2017, 21:05
- Danke für die Antwort - FOX-NEWS, 07.06.2017, 22:31
- Die Kostenübernahme muß v o r Behandlungsbeginn beantragt werden. -
Griba,
07.06.2017, 19:04
