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Ganz einfach, oder auch nicht.

WACO @, Dienstag, 11.07.2017, 17:01 (vor 3195 Tagen) @ Zorro

Hallo Foristen,

Hallo Zorro,

Welches Urteil hätte ein Richter wohl gesprochen, wenn ein Ladenbesitzer
per Baseballschläger sein Geschäft verteidigt hätte? (mit Todesfolge)

Der Baseballschwinger hätte ein Problem, weil er sein Geschäft so nicht
verteidigen darf. Was anderes wäre es, wenn der Angreifer auf ihn selber
losgegangen wäre.

...ein Vermummter ausholt und einen Brandsatz gegen ein Fenster schleudern
will, vom Hausbesitzer mit einer legalen Waffe dabei erschossen wird?

Könnte für den Schützen auch böse enden. Strafmildernd sollte der Versuch
gewertet werden, dem Werfer die Brandflasche aus der Hand zu schießen
(kleiner Scherz).

Aufgrund der Hektik, Dunkelheit & Chaos wird hier kein Warnruf und
Warnschuss mehr möglich sein.

Sowas ist IMMER möglich, zumindest sollte man nicht vergessen, dies
zu Protokoll zu geben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)

Androhen des Schusswaffengebrauchs
Warnschuss
Schuss auf nicht lebenswichtige Körperteile zielend (Extremitäten
außer Kopf)
tödlicher Schuss als ultima ratio

Siehe oben, deutlicher werde ich da nicht.

Ein weiteres Beispiel für ein milderes Mittel kann z. B. eine sich in
unmittelbarer Nähe befindliche Polizeieinheit sein, die die Notwehrlage
ohne Risiko sicher beenden kann."

Oder ET, oder der Sandmann, oder.......

Im Normalfall (Einbrecher), ist es für Sportschützen und Jäger völlig
absurd daran zu denken, sich mit legalen Waffen zu verteidigen, da die
Dinger im Tresor liegen.

Nicht zwingend! Könnte ja sein, das er im Moment des Einbruchs seine Waffen
reinigt, zufällig.

Sollten aber Hamburger Verhältnisse erneut kommen, Menschen um ihr Leben
bangen, Polizei stundenlang nicht zum Tatort vorrücken will/kann, würde
mich nicht wundern, wenn manch Berechtigter auf seinem befriedeten
Grundstück den Waffenschrank schon mal weit aufmacht.

Warum auch nicht.

Wie seht ihr die rechtliche Situation?

Einzelfallabhängig! Auf jeden Fall sollte man sich in den betreffenden
rechtlichen Dingen auskennen. Im "Erfolgsfall" eher nicht mit den Herren
in blau reden (mit den Damen schon gar nicht) und einen guten Anwalt haben.

Wie seht ihr die moralische Situation?

Moral?

Also bitte.


Grüße


VG Zorro

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  • Notwehrrecht auf dem Prüfstand - Zorro, 11.07.2017, 15:43 [*]
    • Ganz einfach, oder auch nicht. - WACO, 11.07.2017, 17:01
      • Schwierige Sache - Zorro, 11.07.2017, 17:27
        • Merkels Lieblinge. - WACO, 12.07.2017, 07:01
      • Zu Protokoll geben? ... mkT - igelei, 12.07.2017, 07:00
        • Schon klar. - WACO, 12.07.2017, 07:09
        • Vorsicht - Zorro, 12.07.2017, 10:26
        • Die Reihenfolge der Schüsse ist nachweisbar. - Mitmacher, 12.07.2017, 13:43
    • Nüchtern betrachtet - Herb, 11.07.2017, 18:49
    • Meldungen über Privatpersonen - Anrainer, 11.07.2017, 20:05
    • Die rechtliche Situation - nemo, 11.07.2017, 20:17
    • Ganz simpel: wir haben schon längst eine politische Justiz. Daher "Notwehr" reine Fiktion (oT) [ [ kein Text ] ] - Jermak, 11.07.2017, 22:25
    • Wie seht ihr die rechtliche Situation? - Taucher, 11.07.2017, 22:34
      • Na, dann lest mal diesen Fall hier! - Zorro, 11.07.2017, 22:52
    • Darüber machte sich schon Gerhard Polt 1992 so seine Gedanken ... - NST, 12.07.2017, 06:49
    • Wenn Du bei Notwehr einen Agent Provocateur erwischen solltest, wirst Du wohl ein Problem haben... - Konstantin, 12.07.2017, 08:07
      • Das ist VERBOTEN! - SevenSamurai, 12.07.2017, 08:43
        • Nix verboten! Musst das Gesetz nur genau lesen! - Konstantin, 12.07.2017, 09:04
        • Recht auf Notwehr? Daß ich nicht lache! - Monterone, 12.07.2017, 10:20
      • nicht unbedingt - Pingpong, 13.07.2017, 09:55

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