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Aha, was die Finanzämter sehen, berechnen und anfassen können wird besteuert, das andere wird vernachlässigt

prinz_eisenherz, Sonntag, 10.02.2008, 11:55 (vor 6560 Tagen) @ Andree

Hallo André,
obwohl ich von deiner Anfrage nicht betroffen bin, denn ich weigere mich einfach Verluste bei meinen Anlagen zu machen, mir die hier genannte Paragrafen eigentlich nicht viel sagen, aber dieses hier fand ich unverständlich:

## die bis zum Zeitpunkt der Veräußerung lange im Eigentum derselben Person oder Familie gestanden haben, mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu rechnen ist. Von einer Einbeziehung der Immobiliengeschäfte in die Abgeltungsteuer war daher abzusehen.##

Gut, es gibt sicher einige, die ihr Haus Stück um Stück mit Barmitteln, einer Erbschaft errichten lassen und die Gesamtkosten, der Kauf des Grundstückes und die Baukosten aktuell von der Steuer nicht abgefragt werden, um später dann die Abgeltungssteuer auf den möglichen Gewinn einzufordern, diese Einzelfälle mag es geben.

Aber für die meisten, die ein Haus sich anschaffen wollen, ein Haus kaufen, dann wird der Kauf über einen Notar abgewickelt, wird im Grundbuch eingetragen, einschließlich der Grundschuld, die dort amtlich erfasst werden, häufig in der Höhe deckungsgleich dem Kaufpreis.

Somit hat dea Finanzamt auch noch nach dreißig Jahren kein Problem, wenn ein Haus verkauft wird, den eingetragenen Kaufpreis im Grundbuch mit dem Verkaufspreis auch nach dreißig Jahren abzugleichen, um festzustellen, ob der Verkäufer einen Gewinn oder Verlust dabei gemacht hat. In wie weit dabei die Inflation, Eigenleistungen, Sanierungen oder sonstige Vergleichsmaßstäbe mit eingerechnet werden, das scheint mir unerheblich, denn dieses Problem taucht beim Kauf und Verkauf von Anlagen ebenso auf.

Also komme ich zu dem Schluß, bei den Immobilien, wo sich das Finanzamt hinstellt und argumentiert, weil wir den Gewinn oder Verlust von allen Immobiliengeschäften nach langer Zeit nicht ermitteln wollen oder können, also bleiben die von der Abgeltungssteuer befreit. Oder sind aus der Sicht des Finanzministeriums die Wohnungskäufe der großen Immobilienfonds keine Anlage mehr, als eine Variante, neben Aktien oder Renten?

Verstehe ich das so richtig? Das jedoch wäre Steuergesetzgebung nach Art der Faulheit und nicht nach Gerechtigkeit und Gleichbehandlung.

bis denne
eisenherz

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  • Aus dem Finanzministerium zur Abgeltungssteuer - Andree, 10.02.2008, 10:52 [*]
    • Aha, was die Finanzämter sehen, berechnen und anfassen können wird besteuert, das andere wird vernachlässigt - prinz_eisenherz, 10.02.2008, 11:55
      • @ prinz , bei Immos bleibt es wie bisher - Andree, 10.02.2008, 12:15
      • Abgeltungssteuer - Land der Alten, 10.02.2008, 12:21
        • Ich muss nachhaken,. Das Schließen von wenigen auf alle ist fast immer falsch. - prinz_eisenherz, 10.02.2008, 13:06
          • Hallo Prinz, das Finanzamt ist deutlich unfähiger als gedacht ... - LenzHannover, 10.02.2008, 13:51

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