Ich muss nachhaken,. Das Schließen von wenigen auf alle ist fast immer falsch.
## versuch mal die Herstellungs- oder Anschaffungskosten eines 100jährigen Hauses zu ermitteln, welches nie verkauft sondern immer nur vererbt wurde.##
Hallo Land der Alten,
schon klar, das habe ich verstanden und in meinem Beitrag angedeutet, aber ich habe mich nicht richtig verständlich gemacht.
Es gibt Anlagen, die von der Steuer nicht richtig erfasst werden können, jedenfalls nicht ohne große Mühe in Einzelfällen. Ein Haus von einem Gutachter und anhand der augenblicklichen durchschnittlichen Preisentwicklung ein Wert zuordnen, das würde wohl gehen oder anderer Meßmethoden, aber das will keiner, verstanden. Zur Seite gelegt.
Nur dein 100jähriges Haus im Privatbesitz ist nur ein Fall des Immobilienbesitzes, ein Fall unter vielen anderen völlig anders gearteten Fällen, bei denen sich durchaus der Kaufpreis und der Wert der Immobile exakt feststellen lässt.
Die Unlogik in der Antwort des Finanzmysteriums habe ich wohl nicht geschafft zu zeigen, ich versuche es noch einmal:
Weil wir bei wenigen Immobilien übergroße Mühe haben einen Referenzwert zu ermitteln, verzichten wir auf alle andern Anlagen in der gleichen Klasse, der Klasse der Immobilie. Der Einzelfall wird als Beurteilungsmaßstab für alle Immobileinanlagen deklariert und das ist aus meiner Sicht nicht richtig (siehe Immobileinfonds oder der Kauf über einen Notar, mit festgesetztem Kaufpreis).
Wenn das Finanzamt den Verbleib einer Vermögenssumme bei einem Guthaben nicht ermitteln kann, in Einzelfällen, es aber weiß, das da mal etwas war, in der Höhe und dem Konto, dann stellt das Finanzamt weiß Gott nicht seine Ermittlungen ein, ganz im Gegenteil, dann fangen sie erst richtig an und die Unmöglichkeit den Verbleib eines Einzelvermögens zu ermitteln dient nicht dazu alle anderen bekannten Vermögen steuerfrei zu setzen.
Logisch, denn dann könnte man sich das gesamte Gesetzt sparen, was ohnehin besser wäre.
bis morgen
eisenherz ist müde
gesamter Thread:
- Aus dem Finanzministerium zur Abgeltungssteuer -
Andree,
10.02.2008, 10:52
- Aha, was die Finanzämter sehen, berechnen und anfassen können wird besteuert, das andere wird vernachlässigt -
prinz_eisenherz,
10.02.2008, 11:55
- @ prinz , bei Immos bleibt es wie bisher - Andree, 10.02.2008, 12:15
- Abgeltungssteuer -
Land der Alten,
10.02.2008, 12:21
- Ich muss nachhaken,. Das Schließen von wenigen auf alle ist fast immer falsch. -
prinz_eisenherz,
10.02.2008, 13:06
- Hallo Prinz, das Finanzamt ist deutlich unfähiger als gedacht ... - LenzHannover, 10.02.2008, 13:51
- Ich muss nachhaken,. Das Schließen von wenigen auf alle ist fast immer falsch. -
prinz_eisenherz,
10.02.2008, 13:06
- Aha, was die Finanzämter sehen, berechnen und anfassen können wird besteuert, das andere wird vernachlässigt -
prinz_eisenherz,
10.02.2008, 11:55
