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Abgeltungssteuer

Land der Alten @, Sonntag, 10.02.2008, 12:21 (vor 6681 Tagen) @ prinz_eisenherz

Also komme ich zu dem Schluß, bei den Immobilien, wo sich das Finanzamt
hinstellt und argumentiert, weil wir den Gewinn oder Verlust von allen
Immobiliengeschäften nach langer Zeit nicht ermitteln wollen oder können,
also bleiben die von der Abgeltungssteuer befreit.

Eisenherz, dass deutet Du so richtig. Der Gesetzgeber will offensichtlich aus rein praktischen Gründen die Immobilien aussen vor lassen.
(versuch mal die Herstellungs- oder Anschaffungskosten eines 100jährigen Hauses zu ermitteln, welches nie verkauft sondern immmer nur vererbt wurde).
Vielleicht gibt ja die Bundestagsdrucksache zum Gesetzesentwurf hierzu weiteren Aufschluß.


Leider besteht hier - neben der "Inflationsbesteuerung" - eine Ungleichbehandlung zu Aktien etc.
Dass nächste Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht dürfte nicht lange auf sich warten lassen.

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  • Aus dem Finanzministerium zur Abgeltungssteuer - Andree, 10.02.2008, 10:52 [*]
    • Aha, was die Finanzämter sehen, berechnen und anfassen können wird besteuert, das andere wird vernachlässigt - prinz_eisenherz, 10.02.2008, 11:55
      • @ prinz , bei Immos bleibt es wie bisher - Andree, 10.02.2008, 12:15
      • Abgeltungssteuer - Land der Alten, 10.02.2008, 12:21
        • Ich muss nachhaken,. Das Schließen von wenigen auf alle ist fast immer falsch. - prinz_eisenherz, 10.02.2008, 13:06
          • Hallo Prinz, das Finanzamt ist deutlich unfähiger als gedacht ... - LenzHannover, 10.02.2008, 13:51

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