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Sind die Daten aus Lichtenstein die Beute aus einer Straftat?

mira @, Samstag, 16.02.2008, 05:58 (vor 6557 Tagen) @ mira

Das unbefugte Ausspähen von Daten ist auch in Deutschland strafbar, § 202a Abs. 1 StGB: Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das hier jemand in diesem Sinne in Li ausgespäht haben muß, liegt auf der Hand. Entweder ist es der BND mit nachrichtendienstlichen Mitteln, die der SteuFa im Ausland nach der StPO nie offenstünden, selbst gewesen oder aber jemand mit Zugang zur Bank hat ausgespäht und dann, wie es aussieht, an die Schlapphüte verkauft. Im ersten Falle hätte/n der/die BND-Mitarbeiter selbst gegen das Strafgesetz verstoßen, im zweiten Falle die vorgeschaltete Person. Nach meinem Verständnis beteiligt sich jemand, der sich diese ausgespähten Daten verschafft, an der Tat (Mittäterschaft, Beihilfe, Anstiftung).

Jetzt liest man, der sehr geschätzte Finanzminister persönlich sei sogar eingeweiht gewesen und habe das Vorgehen gebilligt. Was hieße das denn strafrechtlich?

Der Datenklau ist, wie in Deutschland, auch in Lichtenstein strafbar.

Im ersteren Falle käme hinzu, daß eine mögliche Souveränitätsverletzung des Lichtensteiner Staates vorliegen könnte - wäre allerdings nicht strafbar. Hier ist es auch praktisch, daß als Quelle der Daten der BND genannt wird. Nachfragen nach dessen Vorgehen können sogleich mit Hinweis auf die Geheimhaltung und die Interessen der BRD, die bei Offenlegung verletzt sein könnten, pariert werden.

Man könnte an ein strafprozessuales Verwertungsverbot denken, ginge man unbefangen an die Sache heran, wenn die Daten durch strafbare Handlung erlangt sind. Da es aber um Steuern geht, gibt man sich besser keinen Illusionen hin. Auch fiskalisch könnte man, als hoffnungsloser Idealist,an ein Verwertungsverbot denken, die Praxis lehrt leider das Gegenteil.

Grüße

mira

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