nicht so einfach
Hallo, Mephistopheles,
fürher gabs das öst. Sparbuch, das genügte als Inhaberpapier. Ist aber vor ein paar Jahren durch den sogenannten **Geldwäsche**(wasfüreinSchmarrn) Druck abgeschafft worden.
> Ist es denn nicht möglich ein Konto unter einem fiktiven Namen zu eröffnen,
ohne die Identität zu offenbaren?
Schwierig ist die Legitimationsfrage beim Bezug vom Konto - Du möchtest ja nicht, daß ein Unbefugter an Dein Geld langt. Also muß der Bank klar sein, wer zum Bezug befugt ist. Die braucht irgendwelche Daten - und nur diese Person kann dann mit der Bank in Verbindung treten.
Auch, wenn Du ein Stiftungskonto hast, möchtest Du ja vielleicht mal was selber abheben, ohne immer den teuren Treuhänder kratzen zu müssen, daß der es für Dich holt. Dann hast Du bei der Bank eine Unterschriftenkarte mit Deinen Daten drauf - die Dich selbstverständlich verraten kann.
Ist man selber nicht zeichnungsberechtigt, und es gibt Zoff mit dem Treuhänder, hast Du ein Problem. Es steht einem Treuhänder nämlich frei, sein Mandat mit sofortiger wirkung niederzulegen, so daß dann die Stiftung ohne Organe und handlungsunfähig wird.
Jetzt könnt man sagen, macht nix, dann lasse ich vom Gericht einen neuen einsetzen - das machen die aber nicht. Die Stiftung platzt. Das mußte auch dieser Betroffene erfahren : http://www.200millionenklage.li.
Es läuft darauf hinaus, die Finger immer irgendwie selber mit drin haben zu müssen. Und sei es als zusätzlicher Stiftungsrat mit Einzelzeichnungsrecht, nur, dann bist Du sichtbar.
Wenn Du in einem niedrig besteuerten Gebiet ansässig bist, kannst Du ja ruhig sichtbar sein, die ganzen Probleme gelten dann ja nicht. Nur das ist der Ausweg.
Freilich gibt es noch Firmen, deren Treuhänder nicht wissen, wer da handelt, weil es sich um Blankozessionen handelt, oder ein Treuhänder nur Strohmann ist (Panama, Delaware).
Delaware ist übrigens ein schönes Beispiel für die verlogene Doppelmoral nicht nur der Yankees. Wo anders mosern, aber selber gleiches für andere anbieten. Ja, ja.....
Die Firma kann auch ein Konto einrichten, Du kriegst eine Kreditkarte vom Konto, alles bestens - nur, eben, wie soll man das betrugsfest machen, wenn es keine Identitätsprüfung für Geldbezüge gibt ?
Deswegen funktionieren wasserdichte Sachen nur über ein großes Vertrauensverhältnis. Und auch die sind gefährdet, wenn der Treuhänder stirbt. Klar kann man für derartige Fälle immer noch einen Blankoscheck vorsehen, aber es ist nichts wirklich 100%iges.
Das kriegt nur, wer wegzieht.
Man müsste dann einen Code, bessser noch eine Liste von Codefragen
vereinbaren, um seine wirtschaftliche Berechtigung gegenüber dem
Kontoführenden Institut zu belegen.
So etwas ist mir nicht bekannt.
Die gegenwärtigen Ereignisse haben ja - wieder einmal - bewiesen, was 4
Augen wissen, wisen 2 zu viel.
Du kannst das nur daurch umgehen, indem es alle ruhig wissen dürfen, weil Du nicht angreifbar bist. Nur sorum wird ein Schuh draus. (an den Denunzianten : Schuh, das ist wieder eine Redensart. Der Schuh hat nichts mit Mephistopheles zu tun. Oder mit einem Bedürftigen, der zu arm ist, um sich Schuhe zu kaufen, und dessen Verhöhnung)
Nur durch diese Art der Kontoführung - und ein bei einem Notar
hinterlegtes Testament - lässt sich wirkliche Sicherheit gewinnen.
(bis jetzt hat sich die Stasi noch nicht getraut, die Tresore von Notaren
mit hinterlegten Testamenten zu filzen.
Das steht doch kurz bevor, die Abhörverbote sind doch schon gekippt.
Beste Grüße vom Baldur
--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand
gesamter Thread:
- @Baldur & wer sich sonst noch auskennt: Konto in FL, Lux, österr. Exklave, Kanalinseln usw. -
Mephistopheles,
25.02.2008, 03:07
- Funktinioniert bestimmt alles nicht - Hohe Nebenkosten, theoretisch könnte der Notar - LenzHannover, 25.02.2008, 03:19
- nicht so einfach -
Baldur der Ketzer,
25.02.2008, 04:02
- Danke! Und folgende Überlegung: -
Mephistopheles,
25.02.2008, 05:01
- Es kommt auf das Ziel an - Baldur der Ketzer, 25.02.2008, 05:44
- Danke! Und folgende Überlegung: -
Mephistopheles,
25.02.2008, 05:01
- Testament sicher vor dem FiAmt? Eher nicht ... -
mira,
25.02.2008, 05:13
- Anderes gilt jedoch, wenn der Erblasser ein öffentliches (notarielles) Testament - Mephistopheles, 25.02.2008, 09:31
