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Testament sicher vor dem FiAmt? Eher nicht ...

mira @, Montag, 25.02.2008, 05:13 (vor 6547 Tagen) @ Mephistopheles

Nur durch diese Art der Kontoführung - und ein bei einem Notar
hinterlegtes Testament - lässt sich wirkliche Sicherheit gewinnen.
(bis jetzt hat sich die Stasi noch nicht getraut, die Tresore von Notaren
mit hinterlegten Testamenten zu filzen.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Bei jeder Art von Testamenten kommt der Zeitpunkt, in dem es eröffnet wird - das ist erforderlich, um einen Erbschein zu bekommen. So kann das FiAmt das eröffnete Testament ganz leicht in den Nachlaßakten bei Gericht einsehen - Steuerschuldner ist dann nach dem Ableben der Nachlaß, die Erben treffen dann auch eigene steuerliche Pflichten, d.h., auch die können dann eigene Hinterziehung begehen. Auch ein erstmal nur beurkundetes Testament kann der Fiskus einsehen, ging mal vor ein paar Jahren durch die Rechtssprechung.

Grüße aus der Anstalt

mira

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  • @Baldur & wer sich sonst noch auskennt: Konto in FL, Lux, österr. Exklave, Kanalinseln usw. - Mephistopheles, 25.02.2008, 03:07 [*]
    • Funktinioniert bestimmt alles nicht - Hohe Nebenkosten, theoretisch könnte der Notar - LenzHannover, 25.02.2008, 03:19
    • nicht so einfach - Baldur der Ketzer, 25.02.2008, 04:02
      • Danke! Und folgende Überlegung: - Mephistopheles, 25.02.2008, 05:01
        • Es kommt auf das Ziel an - Baldur der Ketzer, 25.02.2008, 05:44
    • Testament sicher vor dem FiAmt? Eher nicht ... - mira, 25.02.2008, 05:13
      • Anderes gilt jedoch, wenn der Erblasser ein öffentliches (notarielles) Testament - Mephistopheles, 25.02.2008, 09:31

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