Anderes gilt jedoch, wenn der Erblasser ein öffentliches (notarielles) Testament
oder einen notariellen Erbvertrag errichtet hat. Dann ersetzt das Testament bzw. der Erbvertrag den Erbschein.
Wo steht geschrieben, dass das Testament im Hoheitsgebiet der BRD eröffnet werden muß.
So genau wußte ich das vorher auch nicht. Jetzt hab ich mich kundig gemacht.
Gruß + Dank
Mephistopheles
gesamter Thread:
- @Baldur & wer sich sonst noch auskennt: Konto in FL, Lux, österr. Exklave, Kanalinseln usw. -
Mephistopheles,
25.02.2008, 03:07
- Funktinioniert bestimmt alles nicht - Hohe Nebenkosten, theoretisch könnte der Notar - LenzHannover, 25.02.2008, 03:19
- nicht so einfach -
Baldur der Ketzer,
25.02.2008, 04:02
- Danke! Und folgende Überlegung: -
Mephistopheles,
25.02.2008, 05:01
- Es kommt auf das Ziel an - Baldur der Ketzer, 25.02.2008, 05:44
- Danke! Und folgende Überlegung: -
Mephistopheles,
25.02.2008, 05:01
- Testament sicher vor dem FiAmt? Eher nicht ... -
mira,
25.02.2008, 05:13
- Anderes gilt jedoch, wenn der Erblasser ein öffentliches (notarielles) Testament - Mephistopheles, 25.02.2008, 09:31
