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Es kommt auf das Ziel an

Baldur der Ketzer @, Ketzerland, Montag, 25.02.2008, 05:44 (vor 6684 Tagen) @ Mephistopheles

Hallo, Mephistopheles,

die Marke Caterpillar dürfte Börseninteressierten ein Begriff sein. Der Generalimporteur für Deutschland und einige andere Länder sind die Zeppelin Metallwerke, diese wiederum *gehören* einer Stiftung in Friedrichshafen.

Nur so als Beispiel.

Eine Unternehmung, die nicht Gewinn erwirtschaften muß, hat natürlich einen Wettbewerbsvorteil ggü. einer Konkurrentin, die mehr als kostendeckend arbeiten muß.

Eine Firma, die in der BRDDR keine Steuern zahlt (oder nur geringe, im Verhältnis gesehen), nutzt entweder internationale Verlagerungsmöglichkeiten (Beispiel 1) oder Steuervorteile (Beispiel 2).

Beipsiel 1 : es wird ein Produkt X verkauft.

Die Konstruktionsentwicklung wird in Zürich gemacht, die Werbung macht ein Büro in Liechtenstein, gebaut wird das Produkt meinetwegen in Wanne-Eickel, und das internationale Vertriebsbüro sitzt in Rotterdam. Der Firmensitz sei meinetwegen in Zug (CH).

Dann sind per se nur die anteilig an der Produktion erzielten Überschüsse in der BRDDR steuerpflichtig. Die andernorts erzielten Wertschöpfungsanteile werden dort versteuert.

Beispiel 2 : eine Unternehmung macht jedes Jahr 100 Gewinn vor Steuern. Im Rahmen einer Wachtstumsstrategie werden diese Gewinne sofort reinvestiert, in neuere Maschinen z.B., so daß Abschreibungen entstehen. Diese eliminieren zwar nicht die 100 zur Gänze, schaffen aber doch Entlastung. Allerdings steigt die Liquidität dadurch nicht an, sondern wird schwächer, denn von den Maschinen kann die Firma ja nicht abbeißen. Und das eigentliche Unternehmensziel sollte ja sein, irgendwann mal Cash für die Eigentümer abzuwerfen. Das wird dort nicht verfolgt, das Vermögen bleibt in der Firma quasi gefangen. Löst man die Strategie auf, wird alles sofort in voller Höhe wieder steuerpflichtig.

Ist auch an einem anderen Beispiel gut anschaulich, in dem die Warenvorräte bis zur Schmerzgrenze abgewertet werden. ist das Vorratslager auf Null, ist jeder Verkauf zu 100% Gewinn vor Steuern.

Das ist also kein Ausweg, sondern ein Notbehelf.

Zum Erfolg führen beide Modelle nicht, nämlich, dem eigentlichen Unternehmensträger steuergünstig Gewinne auszuschütten. Das geht nur, wenn sowohl das Unternehmen günstig besteuert wird (Beispiel Liechtenstein : rund 10%) und der Eigner ebenfalls (Beispiel Monaco : 0% Ertragssteuer).

Beste Grüße vom Baldur

--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand

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  • @Baldur & wer sich sonst noch auskennt: Konto in FL, Lux, österr. Exklave, Kanalinseln usw. - Mephistopheles, 25.02.2008, 03:07 [*]
    • Funktinioniert bestimmt alles nicht - Hohe Nebenkosten, theoretisch könnte der Notar - LenzHannover, 25.02.2008, 03:19
    • nicht so einfach - Baldur der Ketzer, 25.02.2008, 04:02
      • Danke! Und folgende Überlegung: - Mephistopheles, 25.02.2008, 05:01
        • Es kommt auf das Ziel an - Baldur der Ketzer, 25.02.2008, 05:44
    • Testament sicher vor dem FiAmt? Eher nicht ... - mira, 25.02.2008, 05:13
      • Anderes gilt jedoch, wenn der Erblasser ein öffentliches (notarielles) Testament - Mephistopheles, 25.02.2008, 09:31

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