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eben nicht

Georges, Donnerstag, 03.04.2008, 08:10 (vor 6520 Tagen) @ yoyo

Nur bei Immos gilt das Weltsteuerprinzip nicht, nach dem alle Einkommen in dem Land des Wohnsitzes des steuerpflichtigen versteuert werden müssen. Ein Luxemburger etwa, der in D eine Immobilie besitzt, wird die Immoeinkünfte in D versteuern müssen, zu dem in D gültigen Steuersatz. In Luxemburg wird er nicht ein zweites Mal besteuert werden. Zu beachten allerdings den Progressionsvorbehalt, d.h. er kann durch die in D. erzielten Einnahmen in eine höhere Progressionsstufe und Besteuerungsstufe gelangen, mit der sein ganzes Einkommen belastet wird. Das Ganze gilt auch umgekehrt; also für einen Einwohner aus D. der in L. eine Immobilie besitzt. Ist für die meisten Länder so. G.

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  • Frage an alle: steuerliche Gewinne aus Immogeschäften in verschiedenen Ländern? - Amanito, 03.04.2008, 07:38 [*]
    • Es ist egal wo Gewinne auf Immobilien erzielt wurden - yoyo, 03.04.2008, 07:53
      • ich meine primär für im Investmentland Steuerpflichtige (oT) [ [ kein Text ] ] - Amanito, 03.04.2008, 07:57
      • eben nicht - Georges, 03.04.2008, 08:10
        • Und wenn er seine Immobilie verkauft hat - yoyo, 03.04.2008, 08:26
          • kommen auf dich zu - roja, 03.04.2008, 08:51
            • Ausländer müssen in D bei Mieten Umsatzsteuer abführen ? - yoyo, 03.04.2008, 10:38
              • Mieteinnahmen sind von der USt befreit - Bambus, 03.04.2008, 11:17
        • Kann man das irgendwo lesen ? Gilt das auch für Mieteinnahmen ? - yoyo, 03.04.2008, 10:40
      • Bei Immobilien oft nur neg. Progressionsvorbehalt so DBA - Andree, 03.04.2008, 08:11
    • Einige Links - yoyo, 03.04.2008, 11:48
      • Selbst genutzte Immo - ventura, 03.04.2008, 21:08
    • danke für alle Antworten (oT) [ [ kein Text ] ] - Amanito, 04.04.2008, 05:54

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