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Bei Immobilien oft nur neg. Progressionsvorbehalt so DBA

Andree @, Donnerstag, 03.04.2008, 08:11 (vor 6520 Tagen) @ yoyo

Hochkomplexes Thema, abhängig von evtl. DBA. Reits, Aktien, Immofonds (KG, Bruchteilseigentum) (offen, geschlossen) Direkte eigene Auslandsimmobilie. Unzählige Sonderheiten!
Dürfte den Rahmen des Forums sprengen.
Bei den Einkünften aus Immobilien gilt grundsätzlich das Belegenheitsprinzip, d.h.Recht des Ortes der Immo ist anzuwenden. Bei deren verkauf im Rahmen eines geschl. Fonds kann das u.U. (z.B. Niederlande) auch noch gelten, dann gibt es in D nur den Progressionsvorbehalt.

Empfehle Dissertation darüber, wird nie fertig, da dauernd Steueränderungen in irgendeinem Staate blühen. :-)
Gruss
A.

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  • Frage an alle: steuerliche Gewinne aus Immogeschäften in verschiedenen Ländern? - Amanito, 03.04.2008, 07:38 [*]
    • Es ist egal wo Gewinne auf Immobilien erzielt wurden - yoyo, 03.04.2008, 07:53
      • ich meine primär für im Investmentland Steuerpflichtige (oT) [ [ kein Text ] ] - Amanito, 03.04.2008, 07:57
      • eben nicht - Georges, 03.04.2008, 08:10
        • Und wenn er seine Immobilie verkauft hat - yoyo, 03.04.2008, 08:26
          • kommen auf dich zu - roja, 03.04.2008, 08:51
            • Ausländer müssen in D bei Mieten Umsatzsteuer abführen ? - yoyo, 03.04.2008, 10:38
              • Mieteinnahmen sind von der USt befreit - Bambus, 03.04.2008, 11:17
        • Kann man das irgendwo lesen ? Gilt das auch für Mieteinnahmen ? - yoyo, 03.04.2008, 10:40
      • Bei Immobilien oft nur neg. Progressionsvorbehalt so DBA - Andree, 03.04.2008, 08:11
    • Einige Links - yoyo, 03.04.2008, 11:48
      • Selbst genutzte Immo - ventura, 03.04.2008, 21:08
    • danke für alle Antworten (oT) [ [ kein Text ] ] - Amanito, 04.04.2008, 05:54

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