Bei Immobilien oft nur neg. Progressionsvorbehalt so DBA
Hochkomplexes Thema, abhängig von evtl. DBA. Reits, Aktien, Immofonds (KG, Bruchteilseigentum) (offen, geschlossen) Direkte eigene Auslandsimmobilie. Unzählige Sonderheiten!
Dürfte den Rahmen des Forums sprengen.
Bei den Einkünften aus Immobilien gilt grundsätzlich das Belegenheitsprinzip, d.h.Recht des Ortes der Immo ist anzuwenden. Bei deren verkauf im Rahmen eines geschl. Fonds kann das u.U. (z.B. Niederlande) auch noch gelten, dann gibt es in D nur den Progressionsvorbehalt.
Empfehle Dissertation darüber, wird nie fertig, da dauernd Steueränderungen in irgendeinem Staate blühen. 
Gruss
A.
gesamter Thread:
- Frage an alle: steuerliche Gewinne aus Immogeschäften in verschiedenen Ländern? -
Amanito,
03.04.2008, 07:38
- Es ist egal wo Gewinne auf Immobilien erzielt wurden -
yoyo,
03.04.2008, 07:53
- ich meine primär für im Investmentland Steuerpflichtige (oT)
-
Amanito,
03.04.2008, 07:57
- eben nicht -
Georges,
03.04.2008, 08:10
- Und wenn er seine Immobilie verkauft hat -
yoyo,
03.04.2008, 08:26
- kommen auf dich zu -
roja,
03.04.2008, 08:51
- Ausländer müssen in D bei Mieten Umsatzsteuer abführen ? -
yoyo,
03.04.2008, 10:38
- Mieteinnahmen sind von der USt befreit - Bambus, 03.04.2008, 11:17
- Ausländer müssen in D bei Mieten Umsatzsteuer abführen ? -
yoyo,
03.04.2008, 10:38
- kommen auf dich zu -
roja,
03.04.2008, 08:51
- Kann man das irgendwo lesen ? Gilt das auch für Mieteinnahmen ? - yoyo, 03.04.2008, 10:40
- Und wenn er seine Immobilie verkauft hat -
yoyo,
03.04.2008, 08:26
- Bei Immobilien oft nur neg. Progressionsvorbehalt so DBA - Andree, 03.04.2008, 08:11
- ich meine primär für im Investmentland Steuerpflichtige (oT)
- Einige Links -
yoyo,
03.04.2008, 11:48
- Selbst genutzte Immo - ventura, 03.04.2008, 21:08
- danke für alle Antworten (oT)
-
Amanito,
04.04.2008, 05:54
- Es ist egal wo Gewinne auf Immobilien erzielt wurden -
yoyo,
03.04.2008, 07:53
