Selbst genutzte Immo
im Ausland, die länger als 2 Jahre genutzt wurde, auch wenn nur als "Ferienobjekt", unterliegt nicht der Progression in der DDR2, darf aber nie(!) vermietet worden sein.
Ein möglicher Auslandsverkauf fällt aber unter die Regel 3 in 5 Jahren (geberblicher Handel). Sprengt man durch die Auslandsimmon den An - und Verkauf von mehr als 3 Objekten in 5 Jahren, wird man gewerblich und ändert damit alle Vorzeichen.
Danke für die links!
Gruß
V
gesamter Thread:
- Frage an alle: steuerliche Gewinne aus Immogeschäften in verschiedenen Ländern? -
Amanito,
03.04.2008, 07:38
- Es ist egal wo Gewinne auf Immobilien erzielt wurden -
yoyo,
03.04.2008, 07:53
- ich meine primär für im Investmentland Steuerpflichtige (oT)
-
Amanito,
03.04.2008, 07:57
- eben nicht -
Georges,
03.04.2008, 08:10
- Und wenn er seine Immobilie verkauft hat -
yoyo,
03.04.2008, 08:26
- kommen auf dich zu -
roja,
03.04.2008, 08:51
- Ausländer müssen in D bei Mieten Umsatzsteuer abführen ? -
yoyo,
03.04.2008, 10:38
- Mieteinnahmen sind von der USt befreit - Bambus, 03.04.2008, 11:17
- Ausländer müssen in D bei Mieten Umsatzsteuer abführen ? -
yoyo,
03.04.2008, 10:38
- kommen auf dich zu -
roja,
03.04.2008, 08:51
- Kann man das irgendwo lesen ? Gilt das auch für Mieteinnahmen ? - yoyo, 03.04.2008, 10:40
- Und wenn er seine Immobilie verkauft hat -
yoyo,
03.04.2008, 08:26
- Bei Immobilien oft nur neg. Progressionsvorbehalt so DBA - Andree, 03.04.2008, 08:11
- ich meine primär für im Investmentland Steuerpflichtige (oT)
- Einige Links -
yoyo,
03.04.2008, 11:48
- Selbst genutzte Immo - ventura, 03.04.2008, 21:08
- danke für alle Antworten (oT)
-
Amanito,
04.04.2008, 05:54
- Es ist egal wo Gewinne auf Immobilien erzielt wurden -
yoyo,
03.04.2008, 07:53
