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Grundschuld vs. Hypothek

fridolin, Montag, 03.12.2007, 01:03 (vor 6579 Tagen) @ carpediem

> Schützen kann man sich, indem
[quote]a) die Abtretbarkeit von Darlehensforderung und Grundschuld ausgeschlossen
wird, oder
b) an Stelle der "abstrakten" Grundschuld eine akzessorische Hypothek
vereinbart wird, bei der die Höhe der dinglichen Sicherung von der Höhe
der schuldrechtlichen Forderung abhängt.

Allerdings: ob die Banken bereit sein werden, solche Vorgaben zu
akzeptieren, muss erst noch herausgefunden werden.....
[/quote]

Das letztere dürfte genau das Problem sein. Es finden hinsichtlich der genauen Vertragsbedingungen ja in aller Regel keine echten Verhandlungen zwischen Privatkunde und Bank statt, sondern die Bank hat ihre festen Vertragsbedingungen.

Das ganze könnte ja wie geschildert überhaupt nicht passieren, wenn eine echte Hypothek (keine Grundschuld) eingetragen würde, da diese fest an einen bestimmten Kredit bzw. die Restschuld daraus gekoppelt ist. Macht man aus Kostengründen jedoch heute kaum noch.

Am besten gar keine Schulden machen oder nur solche, die man jederzeit sofort zurückzahlen kann. [[zwinker]]

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    • Für die Häuslebauer: Fachbeitrag zur - carpediem, 03.12.2007, 00:41
      • Grundschuld vs. Hypothek - fridolin, 03.12.2007, 01:03
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