Hatte schon mal dazu geposted:
http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/398495.htm
Und der verlinkte Artikel bestaetigt eigentlich auch meine Meinung dazu.
Es muss also eine "freihaendige Verwertung", also Verkauf, Abtretung, etc...der Grundschuld, expliziert vereinbart sein und ausserdem kann dann auch nur der valuierte Teil der Grundschuld uebertragen werden. Der Vertrag bleibt auch unangefochten, d.h. auf die Grundschuld kann die "Heuschrecke", d.h. der Investor, nur im Fall der "Verwertungsreife" sprich bei Verzug des Schuldners unter angemessener Fristeinhaltung zurueckgreifen. Alles andere ist nur populistische Stimmungsmache gegen die ach so bösen Heuschrecken.
Und wie in dem obigen Thread auch angesprochen, haben (derzeit!) weder der Gesetzgeber noch Investoren oder Banken Interesse, ohne Fallierung des Schuldners Hypotheken hopps gehen zu lassen.
Gruesse
gesamter Thread:
- Für die Häuslebauer: Fachbeitrag zur -
yak,
03.12.2007, 00:03
- Für die Häuslebauer: Fachbeitrag zur -
carpediem,
03.12.2007, 00:41
- Grundschuld vs. Hypothek -
fridolin,
03.12.2007, 01:03
- Genau, die Banken sind das Problem ... - LenzHannover, 04.12.2007, 03:32
- Grundschuld vs. Hypothek -
fridolin,
03.12.2007, 01:03
- Ich mach mir schon Sorgen - vor allem weil ich es nicht verstehe... - marocki4, 03.12.2007, 00:42
- Hatte schon mal dazu geposted: -
SUCRAM,
03.12.2007, 02:10
- Hatte schon mal dazu geposted: - LOMITAS, 03.12.2007, 04:29
- Zwischen-Fazit: - yak, 03.12.2007, 04:58
- Für die Häuslebauer: Fachbeitrag zur -
carpediem,
03.12.2007, 00:41