Vollstreckbarkeit von US-Urteilen in der Schweiz?
Jeder mit Wohnsitz in den USA (was nicht nur Staatsbuerger, sondern auch Einwanderer einschliesst) kann vor US-Gerichten klagen. Nur wie sind Urteile vor US-Gerichten in der Schweiz vollstreckbar?
Man kann sich auch absichern mit Gerichtsstandsvereinbahrungen. Oder man versichert sich selbst gegen solche Klagen. Kostet natuerlich viel Geld, aber das wird man sowieso auf die Behandlungskosten aufschlagen.
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Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
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gesamter Thread:
- Nordamerikaner sind am Zürcher Unispital unerwünscht -
Zürichsee,
22.10.2017, 15:06
- verständlich - Wiener Ninja, 22.10.2017, 18:33
- Vollstreckbarkeit von US-Urteilen in der Schweiz? -
CalBaer,
22.10.2017, 21:33
- Dies hat mit der Extraterritorialität des amerikanischen Rechts zu tun. -
DerSuchende,
22.10.2017, 22:26
- Das stimmt zum Glück nicht mehr so ganz. -
Griba,
22.10.2017, 23:25
- Good Samaritan Law -
SevenSamurai,
22.10.2017, 23:53
- Als Deutscher hast du auf jeden Fall die A-Karte ;) - Griba, 23.10.2017, 13:14
- Good Samaritan Law -
SevenSamurai,
22.10.2017, 23:53
- US-Territorium ist ein dehnbarer Begriff - Kosh, 23.10.2017, 13:13
- Das stimmt zum Glück nicht mehr so ganz. -
Griba,
22.10.2017, 23:25
- Dies hat mit der Extraterritorialität des amerikanischen Rechts zu tun. -
DerSuchende,
22.10.2017, 22:26
