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Dies hat mit der Extraterritorialität des amerikanischen Rechts zu tun.

DerSuchende @, Sonntag, 22.10.2017, 22:26 (vor 3009 Tagen) @ CalBaer

https://www.nzz.ch/meinung/debatte/extraterritorialitaet-des-amerikanischen-rechts-1.18...

Ich denke, sobald ein Land bilaterale Beziehungen mit Amerika unterhält, wird im Gegenzug für US-Bürger amerikanisches Recht im jeweiligen Ausland gültig.

Stellen wir uns einen konkreten Fall von einem US - Patienten, der in der Schweiz behandelt wird vor, bei dem es zu einem Behandlungsfehler durch einen Arzt kommt. Im amerikanischen Recht muss der Arzt beweisen, dass er keinen Fehler durch seine Behandlung begangen hat, d. h. er muss dies Anhand seiner Dokumentation nachweisen können. Sobald er dies nicht kann, kann ihm die Schuld des Behandlungsfehlers gegeben werden, egal wie real oder unreal die Anklagepunkte sind. Dies gilt z.B. auch für nicht medizinisch geschultes Personal, welches im Notfall erste Hilfe leistet. Hier gilt dies ebenfalls. Der Laie muss sein richtiges Handeln im Notfall beweisen, um nicht ggf. die Mitschuld, Schuld an späteren Behinderungen oder dem Tod des Patienten zu bekommen. Dies führt in Amerika dazu, dass viele Passanten im Notfall keine erste Hilfe leisten, weil sie der Gefahr ausgesetzt sind für eventuelle Schäden haftbar gemacht zu werden. In der Schweiz oder auch in Deutschland verhält es sich gegensätzlich. Hier muss der Patient dem Arzt seinen Behandlungsfehler nachweisen, womit eine Klage wohl überlegt und begründet werden muss.

Sollte nun im fiktiven Fall der amerikanische Patient falsch behandelt worden sein, wird eine Klage vor einem amerikanischen Gericht eingereicht werden. Die zu Schadensersatz verklagte Seite, kann an dem Prozess teilnehmen und in die USA einreisen, womit sie sich in die Hände der amerikanischen Justiz gibt, oder sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Erfolgt eine Verurteilung der beklagten Seite, kommt es zu den in den USA üblichen hohen Schadenersatzforderungen oder eventuell auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung, die zu einer Gefängnisstrafe führen kann. Die beklagte Person muss die Strafe antreten, wenn sie sich in den USA aufhält oder wird zu einem späteren Zeitpunkt festgenommen, wenn sie in die USA einreist oder amerikanisches Territorium im Ausland z.B. ein Kreuzfahrtschiff betritt.

Dies dürften die eigentlichen Gründe sein, warum amerikanische Patienten nicht gerne im Ausland behandelt werden. Die Ärzte behandeln nicht nach den Gesetzten in ihrem Aufenthaltsland, sondern nach den Gesetzen im Ausland. Meines Wissens haben die USA als einziges Land weltweit dieses -wenn man so will- Privileg.

Mit besten Grüssen ins Forum
DerSuchende

--
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