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Das stimmt zum Glück nicht mehr so ganz.

Griba @, Dunkeldeutschland, Sonntag, 22.10.2017, 23:25 (vor 3009 Tagen) @ DerSuchende

Im amerikanischen Recht muss der Arzt beweisen, dass er
keinen Fehler durch seine Behandlung begangen hat, d. h. er muss dies
Anhand seiner Dokumentation nachweisen können. Sobald er dies nicht kann,
kann ihm die Schuld des Behandlungsfehlers gegeben werden, egal wie real
oder unreal die Anklagepunkte sind. Dies gilt z.B. auch für nicht
medizinisch geschultes Personal, welches im Notfall erste Hilfe leistet.
Hier gilt dies ebenfalls. Der Laie muss sein richtiges Handeln im Notfall
beweisen, um nicht ggf. die Mitschuld, Schuld an späteren Behinderungen
oder dem Tod des Patienten zu bekommen. Dies führt in Amerika dazu, dass
viele Passanten im Notfall keine erste Hilfe leisten, weil sie der Gefahr
ausgesetzt sind für eventuelle Schäden haftbar gemacht zu werden.

Für die Notfallbehandlung (oder besser: Erste Hilfe) gilt seit mehreren Jahren im Verfügungsbereich der VSA (also weltweit [[zwinker]]) das Good Samaritans Law
Das soll auch so funktionieren - im Zweifel ist es aber besser, unerkannt zu bleiben, denn selbst die Entgegennahme einer kleinen Belohnung würde einen Behandlungsvertrag mit allen Konsequenzen begründen. [[top]]

--
Beste Grüße

GRIBA

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  • Nordamerikaner sind am Zürcher Unispital unerwünscht - Zürichsee, 22.10.2017, 15:06 [*]
    • verständlich - Wiener Ninja, 22.10.2017, 18:33
    • Vollstreckbarkeit von US-Urteilen in der Schweiz? - CalBaer, 22.10.2017, 21:33
      • Dies hat mit der Extraterritorialität des amerikanischen Rechts zu tun. - DerSuchende, 22.10.2017, 22:26
        • Das stimmt zum Glück nicht mehr so ganz. - Griba, 22.10.2017, 23:25
          • Good Samaritan Law - SevenSamurai, 22.10.2017, 23:53
            • Als Deutscher hast du auf jeden Fall die A-Karte ;) - Griba, 23.10.2017, 13:14
        • US-Territorium ist ein dehnbarer Begriff - Kosh, 23.10.2017, 13:13

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