Good Samaritan Law
Für die Notfallbehandlung (oder besser: Erste Hilfe) gilt seit mehreren
Jahren im Verfügungsbereich der VSA (also weltweit) das
Good Samaritans
Law
Das soll auch so funktionieren - im Zweifel ist es aber besser, unerkannt
zu bleiben, denn selbst die Entgegennahme einer kleinen Belohnung würde
einen Behandlungsvertrag mit allen Konsequenzen begründen.
Bedeutet das
"A person is not obligated by law to do first aid in most states, not unless it's part of a job description."
dass es völlig ausreichend ist, einen Arzt oder Notarzt anzurufen und ansonsten nichts zu tun?
Bekäme man in Deutschland nicht Ärger, wenn man so vorgeht?
--
It’s a big club, and you ain’t in it.
gesamter Thread:
- Nordamerikaner sind am Zürcher Unispital unerwünscht -
Zürichsee,
22.10.2017, 15:06
- verständlich - Wiener Ninja, 22.10.2017, 18:33
- Vollstreckbarkeit von US-Urteilen in der Schweiz? -
CalBaer,
22.10.2017, 21:33
- Dies hat mit der Extraterritorialität des amerikanischen Rechts zu tun. -
DerSuchende,
22.10.2017, 22:26
- Das stimmt zum Glück nicht mehr so ganz. -
Griba,
22.10.2017, 23:25
- Good Samaritan Law -
SevenSamurai,
22.10.2017, 23:53
- Als Deutscher hast du auf jeden Fall die A-Karte ;) - Griba, 23.10.2017, 13:14
- Good Samaritan Law -
SevenSamurai,
22.10.2017, 23:53
- US-Territorium ist ein dehnbarer Begriff - Kosh, 23.10.2017, 13:13
- Das stimmt zum Glück nicht mehr so ganz. -
Griba,
22.10.2017, 23:25
- Dies hat mit der Extraterritorialität des amerikanischen Rechts zu tun. -
DerSuchende,
22.10.2017, 22:26
) das ![[[top]]](images/smilies/top.gif)
