Korrektur
Hallo, Mephistopheles,
Das Außensteuergesetz setzt an einem zusätzlichen Punkt an, nämlich der
alleinigen Möglichkeit, sich etwas ausschütten zu lassen
(Hinzurechnungsbesteuerung), es wrid also eine Ausschüttung fingiert,
selbst, wenn man gar nichts bekommt - wobei dies aber nur einschlägig ist,
wenn man den Wohnsitz in eine Steueroase verlegt,
Das war nicht richtig, das Außensteuergesetz regelt über das normale EstG hinaus die Beziehungen in niedrig besteuerte Gebiete, und zwar sowohl
1) wenn ein Deutscher in eine Oase rauszieht, aber noch Einkünfte aus dem Inland bezieht (z.B. weil dort noch seine Fabrik steht)
als auch
2) wenn ein Deutscher weiterhin im Lande des Hauptmanns von Köpenick lebt, aber sein Geld draußen hat.
Das habe ich oben falsch ausgedrückt. Das Außensteuergesetz beinhaltet also beides.
Und durch die Hinzurechnungsbesteuerung, die vermutlich EU-Rechts-widrig ist, da sie den freien Kapitalverkehr behindert, könnte auch Stifter treffen, präziser formuliert, den jeweiligen Inhaber der Gründerrechte.
Das Schöne an den von Emerald genannten Panama- und dergl-Gesellschaften ist, daß es sich de facto um Inhaber-Aktien handelt, da kann also kein Maulwurf in der Registratur mal schnell eine Kopie ziehen, wie im Batlinerfall oder analog im jüngsten LLB-Erpressungsfall.
Wobei wiederum die Frage der Unterschriftsberechtigung zu berücksichtigen ist, falls die Kopie einer Zeichungsberechtigung für ein Bankkonto als Kopie auftaucht, braucht es eine gute Begründung, wshalb man nicht der wirtschaftlich Berechtigte ist.
In der Praxis läuft das so ab, daß jemand ganz bequem seine Unterlagen und Belege abholt, und mitnimmt, und zwar, mit nach Hause nimmt, und die dann in Opas alten Wollsocken versteckt - oder im Tresor. Denn daß an mal gefilzt werden könnte, nein, das kann sich keiner vorstellen.
Oh heilige Einfalt, schmeiß Hirn rah...
Beste Grüße vom Baldur
--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand
gesamter Thread:
- Stiftungsvermögen -kann das überhaupt verschwiegen werden? -
Mephistopheles,
14.02.2008, 12:17
- Und hier Seite 1 vom Spiegelartikel - Mephistopheles, 14.02.2008, 12:35
- Butter bei die Fische -
Baldur der Ketzer,
14.02.2008, 12:44
- Korrektur - Baldur der Ketzer, 14.02.2008, 13:03
- Das Einbringen in die Stiftung gilt als Delikt ! - Emerald, 14.02.2008, 12:48
- FL Stiftung = Steuerfahndung im Haus ... -
LenzHannover,
14.02.2008, 13:32
- Besuch der Gestapo -
Baldur der Ketzer,
14.02.2008, 14:02
- Ja ja, Ärger ohne Ende. Ich blicke hier eh schon nicht durch und wenn hier dann noch welche - LenzHannover, 14.02.2008, 14:51
- Besuch der Gestapo -
Baldur der Ketzer,
14.02.2008, 14:02
- Erstmal Dank an alle! @Baldur "Steuerpflichtig ist auch der Schenker -
Mephistopheles,
14.02.2008, 14:19
- Stiftungsorgane - Baldur der Ketzer, 14.02.2008, 15:17
- @Baldur: Meldepflicht -
Mephistopheles,
14.02.2008, 14:21
- no way! Stichwort: Fremdvergleichsgrundsatz, oder neudeutsch Arms Length Principle -
Jermak,
14.02.2008, 14:51
- eben - was ist vergleichbar -
Baldur der Ketzer,
14.02.2008, 15:09
- Genau deswegen.... - Mephistopheles, 14.02.2008, 15:50
- eben - was ist vergleichbar -
Baldur der Ketzer,
14.02.2008, 15:09
- haarig, kommt drauf an - Baldur der Ketzer, 14.02.2008, 15:04
- no way! Stichwort: Fremdvergleichsgrundsatz, oder neudeutsch Arms Length Principle -
Jermak,
14.02.2008, 14:51
- - Lösungsansatz - - trailmaker, 14.02.2008, 15:26
