@Baldur: Meldepflicht
Hallo, Mephistopheles,
wie Du richtig bemerkt hast, gehört eine Stiftung sich selbst, sie hat
also weder einen Eigentümer noch einen Aktionär oder ähnliches.
Und wenn ich mich nicht irre, dann ist ein Steuerknecht, der den Gesetzen
von GeStasiland2.0 unterliegt, meldepflichtig, sobald er eine Gesellschaft
oder ähnliches gründet,
soviel ich weiß ist BGB, z.B. Lottotippgemeinschaft, nicht meldepflichtig und auch nicht ein Verein, wohl aber ein e.V., deswegen ja eingetragener Verein.
Eine Lottotippgemeinschaft ist eine BGB-Gesellschaft.
Meledepflichtig ist allerdings, wenn gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Und zwar müssen die Einkünfte gemeldet werden. Die Gesellschaft - so viel ich weiß - nicht.
egal, wo, weil er aufgrund seiner persönlichen,
unbeschränkten Steuerpflicht der Auskunfts- und Meldepflicht unterliegt.
Müßte irgendwo in der Abgabenordnung stehen.Das Außensteuergesetz setzt an einem zusätzlichen Punkt an, nämlich der
alleinigen Möglichkeit, sich etwas ausschütten zu lassen
(Hinzurechnungsbesteuerung), es wrid also eine Ausschüttung fingiert,
selbst, wenn man gar nichts bekommt - wobei dies aber nur einschlägig ist,
wenn man den Wohnsitz in eine Steueroase verlegt, ich will nur den
Mechanismus aufzeigen, nach dem alles und jedes der Besteuerung und einer
lückenlosen Kontrolle und Überwachung unterworfen werden soll.
An so was hab ich gedacht, ich kann mir doch von einer Stiftung als Wiederverkäufer doch z.B. Olivenöl liefern lassen, für das ich - sagen wir 10 Euro - bezahle, obwohl ichs im Großhandel für 1,99 beziehen kann. Der Gewinn aus meinen Olivenölhandelsgeschäften wird dann natürlich marginal sein. (programmierte Verluste darf ich natürlich keine machen, das ist klar, wegen Gewinnerzielungsabsicht)
Natürlich kann man das ganz sauber und unangreifbar regeln :
Genau dieses Modell haben ein paar leitende Manager mal über Jahre bei Rewe durchgezogen, einfach über den Marktpreisen eingekauft, geht natürlich nicht, weil dann ist Rewe der Geschädigte und deswegen flogs auch bei einer Revision mal auf.
Aber wenn der Lieferant eine Stiftung ist und wenn an meine Firma geliefert wird, wer ist dann Geschädigter?
Aber ich geb dir recht, das wird knifflig
1) Wohnsitz verlegen (natürlich glaubwürdig, incl. ständigen Aufenthalt),
Zelte in Bananistan abbrechen
Geht schlecht, wenn ein Ladenlokal, also eine inländische Repräsentanz für das Geschäft erforderlich ist.
Gruß Mephistopheles
gesamter Thread:
- Stiftungsvermögen -kann das überhaupt verschwiegen werden? -
Mephistopheles,
14.02.2008, 12:17
- Und hier Seite 1 vom Spiegelartikel - Mephistopheles, 14.02.2008, 12:35
- Butter bei die Fische -
Baldur der Ketzer,
14.02.2008, 12:44
- Korrektur - Baldur der Ketzer, 14.02.2008, 13:03
- Das Einbringen in die Stiftung gilt als Delikt ! - Emerald, 14.02.2008, 12:48
- FL Stiftung = Steuerfahndung im Haus ... -
LenzHannover,
14.02.2008, 13:32
- Besuch der Gestapo -
Baldur der Ketzer,
14.02.2008, 14:02
- Ja ja, Ärger ohne Ende. Ich blicke hier eh schon nicht durch und wenn hier dann noch welche - LenzHannover, 14.02.2008, 14:51
- Besuch der Gestapo -
Baldur der Ketzer,
14.02.2008, 14:02
- Erstmal Dank an alle! @Baldur "Steuerpflichtig ist auch der Schenker -
Mephistopheles,
14.02.2008, 14:19
- Stiftungsorgane - Baldur der Ketzer, 14.02.2008, 15:17
- @Baldur: Meldepflicht -
Mephistopheles,
14.02.2008, 14:21
- no way! Stichwort: Fremdvergleichsgrundsatz, oder neudeutsch Arms Length Principle -
Jermak,
14.02.2008, 14:51
- eben - was ist vergleichbar -
Baldur der Ketzer,
14.02.2008, 15:09
- Genau deswegen.... - Mephistopheles, 14.02.2008, 15:50
- eben - was ist vergleichbar -
Baldur der Ketzer,
14.02.2008, 15:09
- haarig, kommt drauf an - Baldur der Ketzer, 14.02.2008, 15:04
- no way! Stichwort: Fremdvergleichsgrundsatz, oder neudeutsch Arms Length Principle -
Jermak,
14.02.2008, 14:51
- - Lösungsansatz - - trailmaker, 14.02.2008, 15:26
